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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2025
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Die Verwaltungsgemeinschaft Theres weist darauf hin, dass für die vorübergehende Gestattung nach dem Gaststättenrecht die Anträge mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Theres einzureichen sind. Dies ist erforderlich, da die zuständigen Behörden (Polizei, LRA-Lebensmittelbehörde usw.) rechtzeitig zu beteiligen sind.

Unbedingt zu beachten ist auch:

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will (Musik- und Tanzveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen, DJ-Partys usw.), hat das der Verwaltungsgemeinschaft Theres unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz-LstVG).

Dieser Anzeige bedarf es immer, egal ob eine Dauerschankerlaubnis vorliegt oder ob eine gaststättenrechtliche Genehmigung benötigt wird.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Verwaltungsgemeinschaft wenden

(Tel. 09521/9234-0).

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde bzw. können im Bürgerbüro/Sekretariat in der Verwaltungsgemeinschaft Theres abgeholt werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.