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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2025
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Alle Vereine der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, die Jugendarbeit betreiben, erhalten wie in den Jahren zuvor einen Zuschussbetrag pro aktiven Jugendlichen.

Für Kinder und Jugendliche, die im gleichen Verein in verschiedenen Abteilungen aktiv sind, wird der Förderbetrag nur einmal ausbezahlt. Die Förderung erfolgt für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Stichtag für die namentliche Meldung ist jeweils der 01.01. eines jeden Jahres. Eventuelle Zu- und Abgänge innerhalb des Jahres werden nicht berücksichtigt. Die Förderung wird nur für Jugendliche bewilligt, die mit dem 1. Wohnsitz im Gemeindebereich gemeldet sind.

Nachdem es in allen drei Gemeinden Vereine mit den unterschiedlichsten Ausrichtungen gibt, nehmen Kinder und Jugendliche zum Teil auch Angebote in einer der anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wahr und sind nicht ausschließlich in ihrer Heimatgemeinde im Vereinsleben aktiv, so dass auch für diese Kinder eine Jugendförderung bei der jeweiligen Heimatgemeinde eingereicht werden kann.

Die Vereine werden gebeten, die Namensliste der Jugendlichen (Name, Wohnort, Geburtsdatum) und die Bankverbindung mit IBAN und BIC des Vereins bis spätestens 31. März 2025 bei der jeweiligen Gemeinde vorzulegen.

Bitte beachten: Nur vollständig eingegangene Anträge können bearbeitet werden.