- Befahrung der Gemeindegebiete im Frühjahr 2025
Die kommunale Wärmeplanung ist laut Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden. Spätestens bis 2028 muss die letzte Kommune in Deutschland einen Wärmeplan aufgestellt haben. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Theres bereiten sich hier bereits frühzeitig auf dieses Erfordernis vor und lassen im Jahr 2025 Wärmepläne für die Gemeindegebiete erstellen. Für die Erstellung des Wärmeplans konnten noch im Jahr 2023 Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz akquiriert werden. Im Dezember 2024 wurde dann mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein erfahrenes und spezialisiertes Planungsbüro beauftragt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, für alle Bereiche des Siedlungsgebiets zu prüfen ob künftig eine Versorgung über Wärmenetze oder Wasserstoffnetze möglich wäre oder ob die Versorgung durch dezentrale Systeme wirtschaftlich sinnvoller ist.
Aus dem Wärmeplan gehen für die Bürger keine Verpflichtungen hervor. Der Wärmeplan soll den Gebäudeeigentümern aber eine Orientierung geben, auf welche Energiequelle sie bei der Planung und Anschaffung einer neuen Gebäudeheizung voraussichtlich zurückgreifen können.
Im Rahmen der Erstellung des Wärmeplans müssen in allen Ortsteilen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Untersuchungen zum Gebäudebestand und zu den vorhandenen Heizungsanlagen durchgeführt werden. So sollen z. B. das Baualter und der Sanierungsstand der Gebäude ermittelt werden, die Anhaltspunkte für den Energieverbrauch liefern können. Des Weiteren werden die bei den Bezirksschornsteinfegern und den Energieversorgungsunternehmen vorliegenden Daten ausgewertet.
Zur Bestandsaufnahme der Gebäude wird im ersten Quartal 2025 durch das Büro Energievision Franken GmbH eine Befahrung der Ortsteile im Gebiet der VG Theres stattfinden. Die Befahrung findet ausschließlich im öffentlichen Straßenraum statt. Persönliche Gespräche mit den Anliegern und Eigentümern sind im Zusammenhang mit der Befahrung und der weitern Bearbeitung der Wärmeplanung nicht erforderlich. Als Bürger müssen Sie also wegen der Erstellung des Wärmeplans niemandem die Türe öffnen und niemandem Auskünfte geben. Falls dies jemand von Ihnen verlangt, gehen Sie bitte nicht darauf ein, lassen die Person nicht herein und melden dies bitte umgehend der Verwaltung.
Die Bürger werden über den Verlauf der Wärmeplanung regelmäßig auf einer Projekt-Homepage informiert. Die Bürger können hier auch zu den verschiedenen Verfahrensschritten Stellung nehmen. Gegen Ende der Projektbearbeitung, vor Veröffentlichung des Wärmeplans, wird es eine Info-Veranstaltung zum Ziel-Szenario der Wärmeplanung geben. Die Projekt-Homepage wird demnächst über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinden erreichbar sein.