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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2026
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Leider wird verstärkt festgestellt, dass der Winterdienst durch einige Bürger unserer Gemeinden nicht hinreichend ausgeführt wird.

Die Gemeinden Gädheim, Theres und Wonfurt haben den Winterdienst für die Gehwege mit einer „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ auf die Anlieger übertragen.

Die Eigentümer von Grundstücken, die direkt an öffentliche Gehwege grenzen, müssen die Gehwege vor bzw. um ihr Haus räumen und streuen.

Auch Mieter können in die Pflicht genommen werden – aber nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleibt der Eigentümer verantwortlich.

Auch für Bauplätze und Leerstände sind die jeweiligen Eigentümer zuständig.

Und wenn der Eigentümer nicht selbst räumen kann, etwa wegen Krankheit oder Abwesenheit, muss er eine Vertretung organisieren. Das mag lästig sein, ist aber geltendes Recht.

Kommt es zu einem Unfall, wird genau hingeschaut. Stürzt ein Bürger auf einem öffentlichen Gehweg und verletzt sich, prüft man, wer zuständig war. Lag die Fläche in kommunaler Verantwortung? Oder war sie per Verordnung dem Anlieger übertragen? Wurde angemessen gestreut? Wenn feststeht, dass eine Pflicht verletzt wurde und diese Pflichtverletzung ursächlich für den Sturz war, kann der Verantwortliche, also Kommune oder Anlieger, haften. Dann sind Schadensersatz und unter Umständen auch Schmerzensgeld möglich.

Bitte nehmen Sie die Verpflichtung zum Winterdienst ernst.