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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2026
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Gemeinsame Gemeinderatssitzung am 08.01.2026

Die Gemeinderäte aus Theres, Gädheim und Wonfurt kamen zusammen zu einer gemeinsamen Sitzung in der Sport- und Kulturhalle in Obertheres. Dort stellte Lisa-Noel Bickel vom Büro Energievision Franken aus Bamberg die vorläufigen Ergebnisse der interkommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Theres vor.

Die weiteren Beschlüsse sollen in den jeweiligen Gemeinderatssitzungen der einzelnen Kommunen gefasst werden. Bickel erläuterte die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung. Alle Kommunen sind verpflichtet, einen entsprechenden Plan zu erstellen, spätestens bis Juni 2028.

Ergibt die Prüfung, dass sich Teilgebiete weder für ein Wärmenetz noch für ein Wärmestoffnetz eignen, werden diese als Gebiete für eine dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Nach aktuellem Stand betrifft dies das gesamte Gebiet der VG Theres. Der kommunale Wärmeplan soll ab 2030 alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Ab dem Jahr 2028 gilt das Gebäudeenergiegesetz uneingeschränkt. Beim Austausch von Heizungen ist dann der Einsatz von mindestens 65% erneuerbarer Energien vorgeschrieben.

Hintergrund und Ziele

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein zentrales Instrument, der deutschen Energie- und Klimapolitik, das den Kommunen hilft, ihre Wärmeversorgung nachhaltig und klimaneutral zu gestalten. Ziel ist es die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Wärmeversorgung bis spätestens 2040 in Bayern auf erneuerbare Energien umzustellen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und trägt der Reduzierung der CO²-Emissionen bei, da der Wärmesektor für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs verantwortlich ist.

Wärmeplan der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Theres

Beteiligung der Öffentlichkeit analog zu § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Im Jahr 2025 wurde der Wärmeplan für die Gemeinden der VG Theres erarbeitet. Der Ent­wurf des Wärmeplans liegt nunmehr vor. Das Vorhaben wird auf Basis der Kommunalrichtli­nie aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert und stellt daher einen Bestehenden Wärmeplan i. S. v. § 5 WPG dar.

Der Entwurf des Wärmeplans wurde von den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden der VG Theres in der gemeinsamen Sitzung am 08.01.2026 zur Kenntnis genommen und kann nunmehr in der Zeit vom 19.01.2026 bis zum 20.02.2026 im Internet auf der Projekthome­page der Wärmeplanung (https://www.waermeplan.net/vg.theres/) unter dem Menüpunkt „Beteiligung“ – „Beteiligung nach § 13 Abs. 4 WPG“ eingesehen werden.

Der Entwurf des Wärmeplans kann auch im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemein­schaft Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres während der üblichen Öffnungszeiten einse­hen werden.

Während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung ab­gegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Mail-Adresse: bauamt@vg.theres.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch an die Verwaltungsgemeinschaft Theres, Bauamt, Rathausstraße 3, 97531 Theres gerichtet werden.

Die Stellungnahmen werden gesammelt, ausgewertet und im Wärmeplan dokumentiert. Der Wärmeplan wird dann durch die Gemeinderäte der Gemeinden voraussichtlich in ihren Sit­zungen im März beschlossen und anschließend dauerhaft im Internet veröffentlicht.