In den nächsten Wochen und Monaten fallen die Temperaturen und wir müssen uns auf Frost einstellen. Bitte schützen Sie alle Wasserinstallationen/Wasseruhren auf Ihrem Anwesen vor dem auffrieren, die nicht frostfrei eingebaut sind. Vergessen Sie dabei nicht die Wasseruhr. Besonders Gebäude die nicht ständig bewohnt werden, z. B. Wochenendhäuser, leer stehende Wohnhäuser und Stallungen, sind stark gefährdet.
Als Grundstückseigentümer sind Sie gemäß der Wasserabgabesatzung der Gemeinde verpflichtet, die Wasseruhren vor Abwasser, Schmutz und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.
Wenn ein Wasserzähler auffriert, sind Sie als Grundstückseigentümer zu Schadensersatz verpflichtet. Ganz zu schweigen von den Unannehmlichkeiten, die ein Wasserschaden nach sich zieht. Außerdem dürfen ohne Zustimmung keinerlei Änderungen an den Wasseruhren vorgenommen werden.