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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 10/2025
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Erweiterung der Inkompatibilitätsvorschriften

Mit einer Änderung der Gemeindeordnung (GO) wurden die sogenannten Inkompatibilitätsvorschriften – also Regelungen zur Unvereinbarkeit bestimmter Tätigkeiten mit einem kommunalen Ehrenamt – erweitert.

Bisher galt: Leitende oder hauptberuflich Beschäftigte einer Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder eines kommunalen Unternehmens konnten nicht zugleich Mitglied des Gemeinderats ihrer Beschäftigungskörperschaft sein. Teilzeitkräfte oder Angestellte ohne Leitungsfunktion waren von diesem Ausschluss bislang nicht betroffen.

Mit der neuen Rechtslage entfallen nun die Begriffe „leitend“ und „hauptberuflich“. Damit gilt die Unvereinbarkeit künftig auch für Teilzeitkräfte und nicht leitende Angestellte der jeweiligen Körperschaft. Ziel ist es, mögliche Interessenkonflikte klarer zu vermeiden.

Weiterhin ausgenommen bleiben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten – etwa Beschäftigte des Bauhofs.