In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die das Mindestalter von 25 Jahren erreicht und ihren Wohnsitz im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft haben.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder auszugsweise auf unserer Hompage.
Sie können Vorschläge bis zum 15.03.2023 schriftlich bei der
Verwaltungsgemeinschaft Theres
Bürgerbüro
Rathausstraße 3
Obertheres
97531 Theres
einreichen.
Folgende Angaben werden benötigt:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße und Hausnummer, Beruf und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Den entsprechenden Bewerbungsbogen finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Theres. Die Meldungen können jedoch auch formlos erfolgen, wenn sie alle erforderlichen Angaben enthalten.
Für Rückfragen persönlich oder telefonisch stehen Ihnen Herr Freund (Tel. 0 95 21/92 34 -24) oder Frau Schwarzer (Tel. 0 95 21/92 34 -35) zur Verfügung.
Theres, den 03.02.2023
Matthias Schneider
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Theres