Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge möchte auf die Quartalsfälligkeiten der Abfallentsorgungsgebühren für die Gemeinden Gädheim und Theres hinweisen. Die Gebühren sind zu den Terminen (15.02.), 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt die Grundstücksnummer an, welche Sie neben der Bankverbindung auf Ihrem letzten Gebührenbescheid finden. Wenn Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht haben, ist Ihrerseits nichts weiter zu veranlassen.