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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 2/2025
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Seit dem 15.09.2024 gilt in den Gemeinden Theres sowie Wonfurt die Katzenschutzverordnung. Diese schreibt vor, dass alle freilaufenden Katzen:

gekennzeichnet (z. B. durch Mikrochip oder Tätowierung) und

registriert (bei einer Haustierdatenbank wie TASSO oder Findefix) werden müssen.

Diese Maßnahme dient dem Tierschutz und hilft, entlaufene oder verletzte Tiere schnell ihrem Halter zuzuordnen. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für die Umsetzung!

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Theres.

Wichtiger Hinweis zur Population wildlebender Katzen:

In der Gemeinde Theres sowie Wonfurt gibt es eine zunehmende Population wildlebender Katzen. Diese Tiere sind oft streunend, verwildert und nicht an den Kontakt mit Menschen gewöhnt. Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit weiteren Kommunen sowie dem Landratsamt die Katzenschutzverordnung erlassen. Siehe Hinweis oben.

Was ist nicht erlaubt?

Das Füttern von wildlebenden Katzen ohne Abstimmung mit den Behörden kann kann problematisch sein und sollte vermieden werden.

ü Was können Sie tun?

Falls Ihnen verletzte oder kranke Katzen auffallen, informieren Sie bitte das örtliche Tierheim oder das Ordnungsamt. Die Gemeinde arbeitet mit Tierschutzorganisationen und Ihnen als aufmerksamer Bürger/Bürgerin zusammen, um die Population durch Kastrationsmaßnahmen und artgerechte Betreuung zu regulieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung im Tierschutz!