Mit dem 01.01.2025 haben sich bezüglich der Einreichung von Bauanträgen und anderen Genehmigungsanträgen gem. BayBO (Bayerischer Bauordnung) wesentliche Änderungen ergeben.
Zum einen sind Antragsunterlangen seither nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt abzugeben. Ausgenommen sind lediglich folgende Vorgänge:
| - | Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO und |
| - | Anträge auf Isolierte Befreiung von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungs-verordnung (Art. 63 BayBO) (Nicht erfasst sind hier Anträge auf Isolierte Abweichungen von der BayBO!) |
| - | Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG) |
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| Entweder bei der Gemeinde (im Verwaltungsgebäude der VG Theres) oder im Landratsamt können abgegeben werden: |
| - | Beseitigungsanzeigen gem. Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO |
Antragsunterlagen, die fälschlicher Weise bei der Gemeinde abgegeben werden, werden ohne jegliche Bearbeitung an des Landratsamt weitergeleitet, was zu einigen Tagen Verzögerung führen kann.
Zum anderen können und sollen Bauanträge ab sofort digital eingereicht werden. Das Landratsamt teilt hierzu mit: „Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, die nach vorgenommener Registrierung über das BayernPortal entsprechende digitale Anträge mittels Online-Assistenten hochladen können.“