Nachdem es in der letzten Zeit immer wieder einmal Diskussionen um den Kreisverkehr in Gädheim gegeben hat, hier noch einmal die Erklärung zum richtigen Verhalten in einem Kreisverkehr.
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
„Ist an einer Einmündung in einen Kreisverkehr das Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.“
Nachdem beide Schilder an den Einfahrten in den Kreisverkehr angebracht sind, auf diesem Weg der Hinweis, dass das Fahrzeug, das sich als erstes im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat. Es gibt an dieser Stelle kein „Rechts vor Links“ o.ä. Genauso haben Fahrradfahrer an dieser Stelle keine Vorfahrt, egal aus welcher Richtung sie kommen, es sei denn, sie sind als erstes Fahrzeug im Kreisverkehr.