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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 3/2023
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Private Gartenwasserzähler - Beachtung der Eichzeit

Die Gemeinden möchten die Bürgerinnen und Bürger, die einen privaten Gartenzähler verbaut haben, darauf hinweisen, die Eichzeit ihrer Zähler zu beachten.

Bei der Überschreitung der Eichzeit kann nicht garantiert werden, dass der Zähler den Wasserverbrauch korrekt misst, eventuelle Fehlmessungen sind die Folge. Außerdem kann von einer Berücksichtigung des Gartenzählers bei der Abrechnung abgesehen werden.

Da es sich bei den Gartenzählern um private Geräte handelt, werden diese nach Ablauf der Eichzeit nicht von der Gemeinde ausgewechselt, sondern müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst ausgetauscht werden.

Bitte überprüfen Sie die Eichzeit Ihres Gartenwasserzählers und handeln Sie rechtzeitig!