Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass sogenannte Biotopbäume auf keinen Fall gefällt werden dürfen! Sollte ein Biotopbaum umgefallen sein, darf dieser auch nicht zu Brennholz verarbeitet werden.
Der Revierförster hat zum wiederholten Male Verstöße festgestellt, in der Form, dass diese geschützten Bäume widerrechtlich gefällt oder verarbeitet worden sind.
Biotopbäume sind normalerweise mit einer Wellenlinie um den Stamm gekennzeichnet, die entweder mit weißer oder roter Farbe aufgesprüht wurde.
Vielen Dank für die Beachtung.