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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 3/2026
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Wichtige Information für Eltern

 

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Anspruch wird stufenweise eingeführt und betrifft zunächst Kinder der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/27.

Was bedeutet der Rechtsanspruch?

  • Betreuung montags bis freitags, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
  • Umfang: bis zu 8 Stunden täglich
  • Der Anspruch gilt auch während der Schulferien
  • In den Ferien sind Schließzeiten von vier Wochen pro Jahr erlaubt

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird durch das BRK in Kooperation mit den Gemeinden ausgeführt.

Anmeldung - Wichtige Frist:

Die Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung muss jeweils bis spätestens

30. April eines Jahres erfolgen.

Diese Meldung dient der Planungssicherheit und hilft der Gemeinde, passende Betreuungsangebote rechtzeitig zu organisieren.

Beförderung:

Es besteht kein Beförderungsanspruch zur Ferienbetreuung und damit auch kein diesbezüglicher Kostenübernahmeanspruch.

Entstehen Kosten für Eltern?

Die Betreuung ist beitragspflichtig (Kosten stehen aktuell noch nicht fest).

Es gibt keine „Deckelung" des Elternbeitrags in den Ferien; d.h. Ferienmaßnahmen können kostendeckend mit entsprechenden Elternbeiträgen betrieben werden.

Kosten für das Mittagessen werden in der Regel separat erhoben.

Der gesetzliche Anspruch bedeutet nicht, dass die Betreuung automatisch kostenfrei ist.

Weitere Informationen zum Ablauf der Bedarfsmeldung sowie zu konkreten Betreuungsangeboten stellen die Gemeinden rechtzeitig zur Verfügung.