Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Gädheim (Bekanntmachungen)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Gädheim (Bekanntmachungen)

Direktvermarkter informieren zu Glasfaseranschlüssen und TV

Ab sofort ist ein Team von Mitarbeitenden der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Theres unterwegs. Sie bieten eine Vor-Ort Beratung zum Glasfaserausbau an. Die Telekom baut ihre Netze kontinuierlich aus. Vielen Menschen ist noch gar nicht bewusst, dass sie mittlerweile höhere Bandbreiten buchen können.

So persönlich, im direkten Kontakt bequem zuhause, gibt es die Informationen zu neuer Technik sonst nirgendwo.

Die Direktvermarkter*innen arbeiten nach klaren Richtlinien und Qualitätsvorgaben. Sie tragen Kleidung mit Telekom-Logo und einen Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe. Auf dem Ausweis befindet sich zusätzlich ein QR-Code. Über diesen Code ist auf der Telekom- Internetseite der Mitarbeitende mit Foto zu sehen. So lässt sich prüfen, ob es tatsächlich autorisiertes Personal ist. Außerdem führen die Berater und Beraterinnen zur Legitimation ein Original-Schreiben der Telekom bei sich. Darüber hinaus haben sie immer eine Rückrufnummer dabei, über die man im Zweifel per Telefon den Mitarbeitenden identifizieren lassen kann. Diese Nummer lautet bundesweit 0800 3309765. Interessierte können jetzt auch direkt einen persönlichen Beratungstermin buchen. Das funktioniert über die Website https://fiber-deutschland.de/.

Es geht hierbei mehr um gute Beratung als Vertrieb. Dabei finden die Gespräche grundsätzlich an der Haustür statt. Die Wohnung betreten die Mitarbeiter*innen nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Verlegung der Glasfaser bzw. der Anschluss an das Glasfasernetz der Telekom auf dem Grundstück kostenfrei ist, wenn das Grundstück im Ausbaugebiet liegt.

Ein Vertrag über die Nutzung des schnellen Internets kann, muss aber nicht mit der Telekom abgeschlossen werden.

Die Grundstückseigentümer müssen lediglich ein Zugangsrecht für ihr Grundstück erteilen, falls das Grundstück im Ausbaugebiet liegt und ein kostenfreier Glasfaseranschluss (unabhängig von einer Nutzung) gewünscht wird. Nach erfolgtem Ausbau im Rahmen des Förderprogramms ist ein Glasfaseranschluss kostenpflichtig für den Grundstückseigentümer.