Für alle, die ihren Pool befüllen möchten, hat sich eine Änderung ergeben. Um einen Abzug bei der Freimenge zu erhalten, ist es nötig, den Pool mittels einer mobilen Wasseruhr zu befüllen. Diese kann beim Bauhof ausgeliehen werden. Dabei wird die entnommene Menge genau gemessen und vom Bauhof notiert. Nur auf diesem Wege wird die Freimenge bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.
Wir bitten, dies zu beachten.