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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 4/2024
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Die Gemeinden weisen die Bürgerinnen und Bürger, die einen privaten Gartenzähler verbaut haben, daraufhin die Eichzeit ihrer Zähler zu beachten.

Bei abgelaufener Eichzeit erfolgt keine Berücksichtigung des Gartenzählers bei der

Abrechnung. Laut Urteil v. 15.06.2023 des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) dürfen nur ordnungsgemäße Wasserzähler einer Gebührenabrechnung zugrunde gelegt werden.

Da es sich bei den Gartenzählern um private Geräte handelt, werden diese nach Ablauf der Eichzeit nicht von der Gemeinde ausgewechselt, sondern müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst ausgetauscht werden, mit anschließender Abnahme durch den Wasserwart.

Wasserwart der Gemeinden Theres und Gädheim,

Stefan Hahn, Tel.0179/5 33 49 99

Wasserwart der Gemeinde Wonfurt,

Matthias Schmitt, Tel.0151/24 12 71 02

Bitte überprüfen Sie die Eichzeit Ihres Gartenwasserzählers und handeln Sie rechtzeitig!