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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 4/2026
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will (Musik- und Tanzveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen, DJ-Partys usw.), muss der Verwaltungsgemeinschaft Theres die Veranstaltung vorher schriftlich anzeigen.

Die beiden notwendigen Formulare zur Beantragung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde oder können im Bürgerbüro abgeholt werden:

1.

Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung; Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

2.

Antrag auf Erteilung der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass); Beantragung; § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Die Beantragung der gaststättenrechtlichen Gestattung entfällt, wenn eine dauerhafte Schankgenehmigung besteht oder keine Speisen und Getränke angeboten werden.

Wird die Veranstaltung mindestens zwei Wochen vor dem Termin bei der VG Theres angezeigt, kann auf die Erstellung eines kostenpflichtigen Bescheids verzichtet werden.

Besonderheit bei vorübergehenden Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern:

Veranstaltungsorte mit mehr als 200 Besuchern (pro Veranstaltung und Tag) unterliegen gemäß § 47 Abs. 1 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) einer genauen baurechtlichen Prüfung.

Dabei werden von der Bauaufsichtsbehörde die Räumlichkeiten, Rettungswege, Bestuhlung sowie Beleuchtung überprüft. Erst nach Prüfung kann bestimmt werden, in welchem Umfang (Anzahl der Besucher) und in welcher Art und Weise die Veranstaltung genehmigt werden kann.

Dies gilt nicht nur für ortsfeste Veranstaltungsorte, sondern auch für „fliegende Bauten“ wie z. B. Zelte.

Der zusätzlich erforderliche Antrag für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern und ein dazugehöriges Merkblatt sind auf der Homepage zu finden oder können im Bürgerbüro abgeholt werden.

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne persönlich oder unter Tel. 09521 923424 zur Verfügung.

Ihr Bürgerbüro