Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Das bayerische Kabinett hat die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft treten wird.

Die Verordnungsänderung sieht in Bezug auf die Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen (§ 12 GastG) im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

Eine Kommune kann, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf die Erstellung und den Erlass eines Bescheides (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) verzichten. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben, da kein nennenswerter Verwaltungsaufwand entsteht.

Um den Kommunen und den Antragstellern die digitale Abwicklung zu erleichtern, wird nunmehr die Antragstellung in Textform zugelassen. Damit ist die Antragstellung mit einfacher E-Mail möglich. Eine Entscheidung über einen Antrag, der in Textform übermittelt wurde, kann seitens der zuständigen Behörde ebenfalls in Textform erfolgen.

Für Gestattungen nach § 12 GastG für den Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen gilt damit künftig, dass die Gestattung als erteilt gilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keine Notwendigkeit einer vertieften Zuverlässigkeitsprüfung sieht.

Weitere Handlungsempfehlungen für die Gemeinden werden erst in Kürze veröffentlicht.

Nach Vorliegen der Handlungsempfehlungen werden die Vereine über das künftige Vorgehen informiert.