Am 30.06.2023 ist die 3. Rate der Vorauszahlung des Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrages für die Entwässerung lt. im Jahr 2021 versandten Beitragsbescheide fällig.
Um unnötige Nebenforderungen (Säumniszuschläge und/oder Mahngebühren) zu vermeiden wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass ein fristgerechter Zahlungseingang erfolgen muss.
Eine Abbuchung erfolgt nur auf besondere Einwilligung.