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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Gädheim (Bekanntmachungen)
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Gemeinde Gädheim (Bekanntmachungen)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie, aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass das Angeln an den gemeindlichen Seen ohne gültigen Fischereischein, auch bekannt als Schwarzangeln, nach §293 des Strafgesetzbuchs (StGB) verboten und strafbar ist. Diese Vorschrift dient dem Schutz unserer Gewässer und der darin lebenden Tierarten.

Wer ohne die erforderliche Genehmigung fischt, begeht eine Straftat und muss mit empfindlichen Bußgeldern bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.

Wir appellieren an alle Angelbegeisterten, sich an die geltenden Gesetze zu halten und durch verantwortungsvolles Handeln zum Erhalt unserer Natur beizutragen. Informationen zur Erlangung eines Fischereischeins erhalten Sie bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder unserem Angelverein.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

Der Vorstand der Fischfreunde Gädheim e.V.