Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung für Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen: Sie können diese Entscheidung einmalig rückgängig machen.
Konkret bedeutet das: Wer in einem Minijob arbeitet und bisher auf die Zahlung von Rentenbeiträgen verzichtet hat, kann nun gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er doch wieder einzahlen möchte. Dadurch wird die ursprüngliche Befreiung aufgehoben und der Minijobber ist wieder rentenversicherungspflichtig.
| Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick: | |
| • | Einmalige Chance: Die Rücknahme ist nur einmal möglich. Eine erneute Befreiung ist danach für die Dauer des Jobs ausgeschlossen. |
| • | Antrag: Die Erklärung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht werden. |
| • | Wirkung: Die Aufhebung wird erst zum Folgemonat wirksam und gilt nicht rückwirkend. |
| • | Kosten: Dann wird wieder der Arbeitnehmeranteil von 3,6 % des Verdienstes (bzw. 13,6 % im Privathaushalt) fällig. Dafür erwirbt man aber wieder volle Rentenansprüche (z.B. für Altersrente oder Erwerbsminderungsrente). |