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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 7/2026
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

- Einhaltung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen

Alle Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass Gehwege entlang von öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften von Gras, Unkraut und sonstigem Unrat befreit und gereinigt werden müssen. Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Straßen überhängen, sind zurückzuschneiden. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, diese sind ganzjährig in einem gepflegten Zustand (z. B. Mäharbeiten) zu halten.

In diesem Zuge weisen die Gemeinden ebenfalls darauf hin, dass die gemeindlichen Gräben eine wichtige Funktion erfüllen und deshalb nicht mit Grünschnitt usw. verfüllt und als Überfahrung überbaut werden dürfen. Ebenso sind Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten. Gerade bei unbebauten Grundstücken zeigt sich verstärkt, dass die Flussrinne durch die Grundstückseigentümer vernachlässigt wird. Mögliche Schäden können durch regelmäßige Pflege verhindert werden.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Pflichten nachkommen und die Straßen und Wege pflegen.