Beim Ordnungsamt kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Wegen und Anlagen, Spielplätzen oder Friedhöfen. Abgesehen von der optischen Beeinträchtigung durch herumliegenden Hundekot, stellt sich Hundekot auch als Quelle gesundheitlicher Gefährdung dar. So kann Hundekot, der von einem wurminfizierten Tier stammt, zur sogenannten Toxokarose führen, einer Wurmerkrankung, die durch den Hundespulwurm entsteht. Vor allem Kinder laufen Gefahr, sich mit Toxokarose anzustecken, insbesondere, wenn sie mit Sand oder Erde spielen.
Bei Hundekot handelt es sich um Abfall. Wer den Hundekot liegen lässt und nicht ordnungsgemäß entsorgt, wird mit einem Verwarngeld belegt.
Die Entfernung eines Hundekothaufens dauert keine Minute und kostet nur wenige Cent, da sie mit einer kleinen Plastiktüte. Die Hundekotbeutel können in jedem Abfallbehälter oder in der Restmülltonne entsorgt werden.
Die immer wieder beliebte Ausrede der Hundehalter, man zahle schließlich Hundesteuer, rechtfertigt in keinster Weise diese unerlaubten Verschmutzungen von öffentlichen und auch privaten Grundstücken.
Wer mit seinen Hunden Spielplätze verunreinigt, muss mit einer Anzeige und einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Deshalb wird der Sand der gemeindlichen Spielplätze auch regelmäßig ausgetauscht. Auch für die Mitarbeiter der Bauhöfe ist der Hundekot bei der Pflege der Grünanlagen ein „Dorn im Auge“.
Es ergeht daher wiederholt der dringende Appell an alle Hundehalter dafür zu sorgen, dass solche Verunreinigungen durch die Hunde künftig unterbleiben.
Helfen Sie bitte mit, dass unsere Ortsteile sauber sind und bleiben und Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden. – Vielen Dank -