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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 8/2025
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
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Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)

Die Gemeinden und der Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe weisen alle Hausbesitzer darauf hin, dass auch Geschossflächenerweiterungen, die baurechtlich nicht unbedingt genehmigungspflichtig sind, z. B. Ausbau des Dachgeschosses, Anbauten usw. beitragspflichtig sind.

Nach den bestehenden Satzungen für die Wasserversorgungsanlagen sowie für die Entwässerungseinrichtungen sind die Eigentümer (Beitragsschuldner) verpflichtet, dem Wasserzweckverband und der Gemeinde jede Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, wie die Vergrößerung der Grundstücksfläche, die zusätzlich geschaffene Geschossfläche oder im Fall der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteiles, diese anzuzeigen.

Wir bitten deshalb die betroffenen Eigentümer, ihre Erweiterungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Theres umgehend anzuzeigen und ggf. entsprechende Unterlagen dazu vorzulegen.

Der Wasserzweckverband und die Gemeinden behalten sich außerdem vor, von Zeit zu Zeit Kontrollen in den einzelnen Ortsteilen vorzunehmen.

Es darf noch darauf hingewiesen werden, dass keine Verjährung vorliegt, wenn der Wasserzweckverband und die Gemeinden erst nach Jahren eine beitragsrechtliche Veränderung feststellt und dann erst einen Beitrag mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Beitragssatz festsetzt.

Gemeinde Gädheim, Gemeinde Theres, Gemeinde Wonfurt,
Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe