Aufgrund einer Anfrage ob sich die Hebesätze der Grundsteuer der Gemeinde in 2025 erhöhen, kam es zu einer missverständlichen Aussage des Bürgermeisters.
Hier nun zur Erläuterung:
Am 17.09.2024 beschloss der Gemeinderat Osterberg die Hebesätze der Gemeinde wie folgt zu ändern:
| Grundsteuer A | 423 % |
| Grundsteuer B | 183 % |
| Gewerbesteuer | 330 % |
Bei der Kalkulation der Hebesätze im September wurde die Berechnung so erstellt, dass sie für die Gemeinde aufkommensneutral ist.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde nicht mehr Einnahmen durch die Erhöhung generiert.
Dies bedeutet nicht, dass es beim einzelnen Bürger zu Erhöhungen der Grundsteuer kommt, da dies individuell vom Finanzamt über die Grundsteuermessbeträge berechnet wird.
(Siehe auch Information der Gemeinde Osterberg: Grundsteuerbescheide werden Anfang Januar 2025 verschickt)