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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2025

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Enthaltung GR Högerle

Tagesordnungspunkt 3.

Gigabit-RL 2.0, Annahme des wirtschaftlichen Angebotes

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023

Beschluss für die Annahme des ausgewählten Angebots des Auswahlverfahrens auf Basis des Bescheids Bund in vorläufiger Höhe für Infrastruktur sowie die Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahme Beginn für die Kofinanzierung Bayern durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Grundlagen:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023.

Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe durch den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Bestätigung vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Basis Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach bayerischer Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0 vom 26. Juli 2023

Herr Wöcherl von der Breitbandberatung stellt den Sachverhalt vor und beantwortet die offenen Fragen des Gemeinderats.

Zeitschiene, wenn der Beschluss und Prüfung durch Wirtschaftsprüfer positiv ausfällt:

Förderantrag Bund à wenn Förderung durch Bund bewilligt à Förderantrag Bayernà wenn Förderung Bayern bewilligt à Kooperationsvertrag mit der Telekom, ab diesem Zeitpunkt laufen die vereinbarten 29 Monate bis zur Fertigstellung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes des Bieters Telekom GmbH in Höhe von 836.677,43 €. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zu veranlassen.

Auf Basis der Richtlinie bei weniger als drei Angeboten ist die Prüfung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke auf Plausibilität zwingend durch einen externen anerkannten Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.

Da das Ergebnis der Prüfung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vorliegt gilt der Beschluss unter Vorbehalt einer positiven Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer.

Die Kommune wird auf Basis des Finanzierungsplans die Finanzmittel im Haushaltsplan berücksichtigen.

Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:

Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.

Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:

Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.

Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:

Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Bekanntgaben

1. Bürgermeister Werner gibt bekannt:

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Die Pumpe am Pumpwerk Weiler wurde geliefert, von den Bauhofmitarbeitern und 2. Bgm Magel eingebaut und danach fachmännisch vom Elektriker angeschlossen. Sie läuft fehlerfrei und ungefähr mit der doppelten Leistung wie die noch bestehende alte 2. Pumpe.

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Der Newsletter von ILE wird verteilt

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Einladung zur Schulung „Öffentliche Grünflächen vielfältig gestalten in Illertissen in der Schranne am 09.05.2025

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Es wurde vom LRA - damit verkehrsrechtlich alles abgedeckt ist - ein Eingrünungsplan für die Verkehrsinsel Kirchberg/Schlossweg erstellt, dieser war Grundlage zur Einholung von Angeboten. 6 Angebote wurden angefragt, 2 kamen zurück 1 Angebot ist über 4.000,00 € das andere über 2.300,00 €, außerdem wird die Maßnahme über die KFW Förderung mit 90% bezuschusst.

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Die Jagdgenossenschaft Osterberg bezuschusst die Sanierung der Feldwege im Jahr 2025 mit 4.000,00 €.

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

GR von Sethe hätte gerne den Zuwendungsbescheid für den Grünflächenplan am alten Pumphaus. Dieser wird ihm zugeschickt.

Herr Werner fügt an, dass in diesem Grünflächenplan nicht nur das Pumphaus aufgenommen ist, sondern alle Grünflächen, auch Randstreifen gehören dort mit hinein.

GRin Zanker fragt nach:

  1. Bürgerin kam auf sie zu bezgl. Radweg am ehemaligen Sportplatz Weiler vorbei. Herr Werner hat diesen Punkt mit der Bürgerin bereits besprochen.
  2. Ortstermin wegen Bergstr. Rtg Kellmünz, Oberflächenwasser/Straßenentwässerung und Objekt Rechbergstr. 3

Nach Rücksprache mit dem Gemeinderat legt Bürgermeister Werner Dienstag, den 08.04.2025, um 18:45 fest.

GR Blechschmidt fragt nach der Problematik warum immer noch so viel altes Holz (Polder) im Wald am Wegrand liegen. Vielen Bürgern stößt das auch sehr auf. Kann man das nicht mal Häckseln lassen?

Bgm Werner erklärt, dass momentan Häckselangebote eingeholt werden.

GR Blechschmidt hätte gerne diesbezüglich einen TOP auf der nächsten Sitzung.

Außerdem fragt er nach dem Ist Zustand des Baugebiets, da in der letzten Sitzung über die nötige Verkehrszählung gesprochen wurde. Bürgermeister Werner kümmert sich darum den vorhandenen Geschwindigkeitsmesser (Nähe Magel) der auch eine Zählung durchführen kann dort zu installieren. Außerdem erklärt er, dass sich beim Landratsamt einige Probleme diesbezüglich aufgetan habe, da das Gewerbegebiet an diesem Standort nicht gänzlich wegfallen darf und somit ein Mischgebiet angestrebt werden solle. Hier wird er bei einigen Ingenieurbüros nachfragen was eine Überplanung kosten wird.

GR von Sethe schlägt vor, dass die Sachbearbeiter vom LRA für eine der kommenden Sitzungen eingeladen werden sollen um die Punkte gemeinsam zu erarbeiten. Bgm Werner fragt diesbezüglich beim LRA nach.