am Freitag, den 23.06.2023 um 18:00 Uhr im Schützenheim in Kellmünz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der SOKO e.V.,
hiermit lade ich Sie alle recht herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Tagesordnung:
| TOP 1. | Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung |
| TOP 2. | Totenehrung |
| TOP 3. | Bericht des 1. Vorstandes |
| TOP 3. | Bericht der Schriftführerin |
| TOP 4. | Bericht des Kassierer |
| TOP 5. | Bericht der Kassenprüfer |
| TOP 6. | Aussprache zu den Berichten |
| TOP 7. | Entlastung der Vorstandschaft |
| TOP 8. | Satzungsänderung (Vorschlag im Anhang) |
| TOP 9. | Neuwahlen |
| TOP 10. | Anträge* und Sonstiges |
*Anträge und Ergänzungen der Tagesordnungspunkte müssen (It. Satzung §10 Abs. 1) bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich per Brief beim.. Vorstand (Gerd Kunze, Lustgarten 10, 89293 Kellmünz) oder per E-Mail (kunze.gerd@t-online.de) eingereicht werden.
Ich bitte jedes Mitglied sehr herzlich, an der Jahresversammlung teilzunehmen und freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Wenn Sie auch für ein Amt kandidieren möchten, teilen Sie mir das bitte mit. Insbesondere sind wir noch auf der Suche nach einem 3. Vorstand. Sollten Sie für die Teilnahme einen Fahrdienst benötigen, rufen Sie bitte einen der Ihnen bekannten Ansprechpartner an.
Beschlussvorschlag zur Satzungsänderung:
Satzung alt:
1. Der Vorstand besteht aus
| - | dem 1. Vorsitzenden |
| - | dem 2. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender) |
| - | dem 3. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender) |
| - | sechs Beisitzern sowie |
| - | Schriftführer und |
| - | Kassier |
Jede der beteiligten Gemeinden soll je einen Vorsitzenden und einen Beisitzer in den Vorstand entsenden. Weitere drei der insgesamt sechs Beisitzer sind automatisch die jeweiligen Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. Mitglieder des Vorstandes können nur Vereinsmitglieder werden und müssen natürliche Personen sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Satzung neu:
1. Der Vorstand besteht aus
| - | dem 1. Vorsitzenden |
| - | dem 2. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender) |
| - | dem 3. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender) |
| - | acht Beisitzern sowie |
| - | Schriftführer und |
| - | Kassier |
Jede der beteiligten Gemeinden soll je einen Vorsitzenden und einen Beisitzer in den Vorstand entsenden. Weitere drei der insgesamt acht Beisitzer sind automatisch die jeweiligen Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. Mitglieder des Vorstandes können nur Vereinsmitglieder werden und müssen natürliche Personen sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Mit der Änderung besteht der Vorstand zukünftig aus 8 statt bisher 6 Beisitzer*innen.