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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 11/2023
Vereine und Organisationen
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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023

am Freitag, den 23.06.2023 um 18:00 Uhr im Schützenheim in Kellmünz

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der SOKO e.V.,

hiermit lade ich Sie alle recht herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Tagesordnung:

TOP 1.

Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

TOP 2.

Totenehrung

TOP 3.

Bericht des 1. Vorstandes

TOP 3.

Bericht der Schriftführerin

TOP 4.

Bericht des Kassierer

TOP 5.

Bericht der Kassenprüfer

TOP 6.

Aussprache zu den Berichten

TOP 7.

Entlastung der Vorstandschaft

TOP 8.

Satzungsänderung (Vorschlag im Anhang)

TOP 9.

Neuwahlen

TOP 10.

Anträge* und Sonstiges

*Anträge und Ergänzungen der Tagesordnungspunkte müssen (It. Satzung §10 Abs. 1) bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich per Brief beim.. Vorstand (Gerd Kunze, Lustgarten 10, 89293 Kellmünz) oder per E-Mail (kunze.gerd@t-online.de) eingereicht werden.

Ich bitte jedes Mitglied sehr herzlich, an der Jahresversammlung teilzunehmen und freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Wenn Sie auch für ein Amt kandidieren möchten, teilen Sie mir das bitte mit. Insbesondere sind wir noch auf der Suche nach einem 3. Vorstand. Sollten Sie für die Teilnahme einen Fahrdienst benötigen, rufen Sie bitte einen der Ihnen bekannten Ansprechpartner an.

Gerd Kunze
1. Vorstand

Beschlussvorschlag zur Satzungsänderung:

Satzung alt:

§ 12 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

-

dem 1. Vorsitzenden

-

dem 2. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender)

-

dem 3. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender)

-

sechs Beisitzern sowie

-

Schriftführer und

-

Kassier

Jede der beteiligten Gemeinden soll je einen Vorsitzenden und einen Beisitzer in den Vorstand entsenden. Weitere drei der insgesamt sechs Beisitzer sind automatisch die jeweiligen Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. Mitglieder des Vorstandes können nur Vereinsmitglieder werden und müssen natürliche Personen sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

Satzung neu:

§ 12 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

-

dem 1. Vorsitzenden

-

dem 2. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender)

-

dem 3. Vorsitzenden (stv. Vorsitzender)

-

acht Beisitzern sowie

-

Schriftführer und

-

Kassier

Jede der beteiligten Gemeinden soll je einen Vorsitzenden und einen Beisitzer in den Vorstand entsenden. Weitere drei der insgesamt acht Beisitzer sind automatisch die jeweiligen Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. Mitglieder des Vorstandes können nur Vereinsmitglieder werden und müssen natürliche Personen sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

Mit der Änderung besteht der Vorstand zukünftig aus 8 statt bisher 6 Beisitzer*innen.