Tagesordnungspunkt 1.
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023
| Abstimmung: | Ja: 4 | Nein: 0 |
Enthaltungen: GR Hruschka und GR Fackler
Tagesordnungspunkt 2.
Errichtung /Aufstellung eines Folienhauses sowie Überdachung des vorhandenen Fahrsilos auf Flurstück 723, Gemarkung Osterberg
Das landwirtschaftliche Grundstück mit Fl.Nr. 723 befindet sich im Außenbereich. Beim Folienhaus und auch bei der Überdachung handelt es sich um Vorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB). Diese Vorhaben sind im Außenbereich zulässig (privilegierte Vorhaben).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Bauunterlagen und die Errichtung des Folienhauses und die Überdachung des Fahrsilos auf dem Flurstück 723 zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 3.
Haus für Kinder Mittagsbetreuung und Benutzungsordnung
Der Beschluss über die Festsetzung der Gebühren für die Mittagsbetreuung im Haus für Kinder wurden in der Sitzung am 28.03.2023 vertagt.
Die Berechnung auf Stundenbasis ergibt sich aus der Grundlage der Abrechnung des Haus für Kinder, im Gegensatz zu anderen Gemeinden, da dort die Mittagsbetreuung in der Grundschule selbst stattfindet. Das heißt, dass die Stunden immer auf die Woche umgerechnet werden (siehe Beispiel Abrechnung).
Vorschlag VG
| • | 1 Stunde (Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) — 70,00 € |
| • | über 1 – 2 Stunden — 90,00 € |
| • | über 2 – 3 Stunden — 110,00 € |
| • | über 3 – 4 Stunden — 130,00 € |
| • | über 4 – 5 Stunden — 150,00 € |
Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung von Schulkindern ist ungeachtet der Ferienzeit für die Monate Oktober bis Juli zu entrichten (die Monate August und September sind beitragsfrei)
Vorschlag Gemeinde Osterberg
| • | 1 Stunde (Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) — 50,00 € |
| • | über 1 – 2 Stunden — 80,00 € |
| • | über 2 – 3 Stunden — 100,00 € |
| • | über 3 – 4 Stunden — 110,00 € |
| • | über 4 – 5 Stunden — 130,00 € |
Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung von Schulkindern ist ungeachtet der Ferienzeit für die Monate Oktober bis Juli zu entrichten (die Monate August und September sind beitragsfrei)
Außerdem sollte noch der Punkt 10 (5) der Benutzungsordnung beschlossen werden:
Die 1. Änderung der Buchungszeit im laufenden Betreuungsjahr ist kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird eine Verwaltungspauschale von 20 € erhoben, diese ist mit dem nächsten Elternbeitrag zur Zahlung fällig. Abs. 2 gilt entsprechend.
In Altenstadt wurde zusätzlich noch folgende Regelung beschlossen:
Familien bei denen 3 Kinder (die auch alle im gleichen Haushalt wohnen) gleichzeitig eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde besuchen, wird für das letzte Kind ein Zuschuss in Höhe von 50 % des Elternbeitrags gewährt. Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt! Diese Regelung ist nicht Bestandteil der Kindergartenordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg beschließt die Gebühren für die Mittagsbetreuung wie folgt:
| • | 1 Stunde (Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) — 50,00 € |
| • | über 1 – 2 Stunden — 80,00 € |
| • | über 2 – 3 Stunden — 100,00 € |
| • | über 3 – 4 Stunden — 110,00 € |
| • | über 4 – 5 Stunden — 130,00 € |
Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung von Schulkindern ist ungeachtet der Ferienzeit für die Monate Oktober bis Juli zu entrichten (die Monate August und September sind beitragsfrei)
Punkt 10 (5) Benutzungsordnung:
Die 1. Änderung der Buchungszeit im laufenden Betreuungsjahr ist kostenfrei. Für jede weitere Änderung wird eine Verwaltungspauschale von 20 € erhoben, diese ist mit dem nächsten Elternbeitrag zur Zahlung fällig. Abs. 2 gilt entsprechend.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Änderung der Kindergartenordnung zum 01.09.2023 und beschließt diese in der heute vorliegenden Form inklusive der Änderung der Gebühren für die Mittagsbetreuung und der Punkt 10 (5) wie oben angegeben. Die Änderung der Kindergartenordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift über die heutige Sitzung beigefügt.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat Osterberg, dass bei Familien bei denen 3 Kinder (die alle im gleichen Haushalt wohnen) gleichzeitig eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde besuchen, wird für das letzte Kind ein Zuschuss in Höhe von 50 % des Elternbeitrags gewährt. Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Diese Regelung ist nicht Bestandteil der Kindergartenordnung.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 4.
Turnhalle bauliche Maßnahmen
| 4.1 | Vorplatz - Rasengittersteine |
An dem Grünstreifen vor der Turnhalle ist bei schlechter oder feuchter Witterung ein Parken nicht ohne Folgen möglich.
Wie schon mehrfach angesprochen soll diese Fläche, um eine Doppelnutzung zu ermöglichen, mit Rassengitterplatten ausgelegt werden.
Hierfür gab es nur einen Anbieter, welcher ein Angebot abgegeben hat.
| Angebot Nr. 1 | über | 7.412,13 € (brutto) |
Beschluss:
GR Hruschka stellt einen Antrag zur GO auf Vertagung des TOP.
Der Gemeinderat bittet um Klärung folgender Punkte:
| - | Wie viele Anfragen wurden getätigt? |
| - | Lagen mehrere Angebote vor? |
| - | Welche Anbieter wurden gefragt? |
| - | Wie kommt man auf die Bemaßung, es wäre sinnvoller den Parkplatz parallel zum gegenüberliegenden Parkplatz machen zu lassen. Bitte um neue Berechnung. |
| - | Bitte um neue Angebote. |
Wie hoch ist die Eigenleistung vom TVO?
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
| 4.2 | Notstromversorgung |
Bei der Turnhalle soll eine Einspeisung für ein Notstromaggregat vorgenommen werden.
Das Angebot des Anbieters liegt hierfür bei 711,67 € brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis vom vorliegenden Angebot des Anbieters über 711,67 € brutto und beschließt die Beauftragung durch die Verwaltung.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
| 4.3 | Außensteckdose mit Beleuchtung |
Bei der Turnhalle soll eine neue Unterverteilung bei der Küche und Außensteckdosen installiert werden.
Das Angebot des Anbieters liegt hierfür bei 3.127,81 € brutto.
Außerdem soll ein Strahler installiert werden.
Das Angebot des Anbieters liegt hierfür bei 741,55 € brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von den vorliegenden Angeboten des Anbieters über gesamt 3.869,36 € brutto und beschließt, nach Rücksprache mit ortskundigem GR Mitglieds um eine zweckmäßige Installation durchzuführen, die Beauftragung durch die Verwaltung.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 5.
Sanierung Aussegnungshalle
Die Aussegnungshalle hat einen hohen Sanierungsbedarf. Es liegt ein Angebot über 5.970,00 € netto vor.
Beschluss:
GR Berrens stellt Antrag zur GO auf Vertagung.
| Abstimmung: | Ja: 2 | Nein: 4 (somit abgelehnt) |
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis über das vorliegende Angebot in Höhe von 5.970,00 € netto und stimmt diesem vorbehaltlich der Rücksprache über inkludierte Arbeitsleistung zu.
| Abstimmung: | Ja: 4 | Nein: 2 |
Tagesordnungspunkt 6.
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben.
Tagesordnungspunkt 7.
Anfragen
GR Berrens fragt nach, wer zuständig für den Radweg Weiler Bahnhof Richtung Babenhausen zuständig sei, da ca. 300 m nach dem letzten bebauten Grundstück (Bahnhof 5, Weiler) schwere Beschädigungen in der Teerschicht vorliegen.
Herrn Berrens wird mitgeteilt, dass dies vom LRA überprüft wird und diesem bereits gemeldet wurde.