Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung können auf Antrag Wassermengen für Großvieheinheiten von den Abwassergebühren abgezogen werden.
Wir bitten Sie daher, Ihre im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl bis spätestens 30.06.2025 postalisch oder per E-Mail (s.horber@altenstadt-vg.de) nebst Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse zu melden. Zum Tränken der Tiere darf kein Wasser aus einem Brunnen verwendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eingehende Anträge nach diesem Termin nicht mehr berücksichtigt werden können.