Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass in der Gemeinde Osterberg zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung: Mariä Himmelfahrt bleibt weiterhin als gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Osterberg bestehen.
Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag ist, kann ab sofort dem Internetangebot des Landesamts für Statistik unter folgendem Link entnommen werden:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php