Tagesordnungspunkt 1.
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2023
| Abstimmung: | Ja: 5 | Nein: 0 |
Enthaltungen: Bgm Werner, GR von Sethe, GR Högerle
Tagesordnungspunkt 2.
Wasserversorgung der Gemeinde Osterberg
| 2.1 | Kalkulationen der Benutzungsgebühren für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 |
Auf die Tischvorlagen kostendeckende Gebührenkalkulation Wasser und Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayKAG jeweils für einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum und einen
4-jährigen Kalkulationszeitraum wird verwiesen.
2-jähriger Kalkulationszeitraum
Die kostendeckende Gebührenkalkulation mit Einbeziehung der gebildeten Sonderrücklagen im Bereich Wasser in Höhe von 20.347,50 € für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 ergibt eine Wassergebühr von 2,61 €/m³.
Die kostendeckende Gebührenkalkulation inkl. Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, mit Einbeziehung der gebildeten Sonderrücklagen und der Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayKAG für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 ergibt eine Wassergebühr von 3,20 €/m³.
Der Gemeinderat Osterberg hat nun die Möglichkeit nach der Alternativberechnung eine max. Wassergebühr in Höhe von 3,20 €/m³ festzusetzen um weiterhin Sonderrücklagen im Bereich der Wasserversorgung zu bilden.
4-jähriger Kalkulationszeitraum
Die kostendeckende Gebührenkalkulation mit Einbeziehung der gebildeten Sonderrücklagen im Bereich Wasser in Höhe von 20.347,50 € für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2027 ergibt eine Wassergebühr von 2,43 €/m³.
Die kostendeckende Gebührenkalkulation inkl. Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, mit Einbeziehung der gebildeten Sonderrücklagen und der Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayKAG für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 ergibt eine Wassergebühr von 2,93 €/m³.
Der Gemeinderat Osterberg hat nun die Möglichkeit nach der Alternativberechnung eine max. Wassergebühr in Höhe von 2,93 €/m³ festzusetzen um weiterhin Sonderrücklagen im Bereich der Wasserversorgung zu bilden.
Frau Nadja Becker (VG) erläutert, dass die Gemeinde bei der Wasserabrechnung kostendeckend abrechnen muss und die Erhöhung sich durch die zusätzlichen Kosten, die durch die Verunreinigung des Brunnens beim Starkregen in 2021 entstanden sind (engmaschige Überprüfung des Trinkwassers, Chlorung, etc.) und durch 2 große Wasserrohrbrüche, ergeben hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg beschließt, die Sonderrücklage Wasserversorgung in Höhe von 20.347,50 € in den Kalkulationszeitraum mit einzubeziehen.
| Abstimmung: | Ja: 1 | Nein: 7 (somit abgelehnt) |
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von den vorliegenden kostendeckenden Kalkulationen der Wassergebühren für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 sowie für den Erhebungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2027 und beschließt die Wassergebühr von bisher
1,75 €/m³ auf 2,79 €/m³ lt. kostendeckender Kalkulation für den Erhebungszeitraum ohne Rücklagen zu erhöhen.
| Abstimmung: | Ja: 7 | Nein: 1 |
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| 2.2 | 6. Änderung der Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Osterberg (BGS-WAS) |
Auf die Tischvorlage 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Osterberg wird verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg erlässt die diesem Beschluss beigefügte 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Osterberg (BGS-WAS) als Satzung.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses und wird bei der Niederschrift zur heutigen Sitzung als Anlage beigefügt.
| Abstimmung: | Ja: 8 | Nein: 0 |
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Tagesordnungspunkt 3.
Breitbandausbau - Einstieg in das Verfahren GigaBit- RL 2.0
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind. Die Förderfähigkeit muss über ein neu zu erstellendes Markterkundungsverfahren ermittelt werden, bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren können nicht verwendet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen
Vorbereitung eines Markterkundungsverfahren
Durchführung eines Branchendialogs 2023 nicht notwendig
Start Markterkundung auf dem Bundesportal
Auswertung Ergebnis Markterkundung
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratungsleistungen zu 100% erstattungsfähig, maximal 50.000 € brutto. Die Gemeinde Osterberg hat hierzu bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten.
GR Hruschka stellt das im Sachverhalt erläuterte Verfahren vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg beschließt den sofortigen Start des Verfahrens „Gigabit-RL 2.0“ mit einer kombinierten Markterkundung. Da im Jahr 2023 kein Branchendialog notwendig ist wird dieser nicht durchgeführt
| Abstimmung: | Ja: 8 | Nein: 0 |
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Tagesordnungspunkt 4.
Bekanntgaben
Bürgermeister Werner gibt bekannt:
1. | Baustelle Schlossweg/Kirchberg: Bis Sommer soll der Schlossweg bis zum Brunnen erledigt sein. |
Am 13.05.2023 war Tag der Kultur und Vereine im Zuge des 50-jährigen Jubiläums des Landkreises. Für das große Angebot und die Anteilnahme bedankte sich Landrat Freudenberger schriftlich mit dem Verweis auf die Bildergalerie auf der HP.
Tagesordnungspunkt 5.
Anfragen
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