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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzungsankündigung/Sitzungsbericht des Gemeinderates

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2024

Abstimmung: Ja: 5; Nein: 0

Enthaltungen: GR Fackler, GR von Sethe

Tagesordnungspunkt 2.

Beschluss für die Einleitung des Auswahlverfahrens auf Basis des Bescheids Bund in vorläufiger Höhe für Infrastruktur sowie die Bestätigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Kofinanzierung Bayern durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Grundlagen:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023.

Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe durch den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Bestätigung vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Basis Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach bayerischer Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0 vom 26. Juli 2023

Der Regelfördersatz (Kommunen ländlicher Raum) für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 60 % Bund und 30 % Land.

Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2023) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 1,95 Mio €.

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke (Vorbehalt zur Aufhebung des Verfahrens bei Überschreitung) bei Vergabe für das Gesamtlos wird auf 1,95 Mio. € festgelegt.

Zur Gewichtung der eingehenden Angebote wird folgende Bewertungsmatrix festgelegt:

Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

100 %

Folgende Leistungen sind für das Auswahlverfahren und den Abschluss eines Kooperationsvertrages durchzuführen:

  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
  • Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
  • Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:

Erschließungsgebiet 1-2 (gesamt ca. 238 Adressen):

  • EG 1: Osterberg, Am Roten Kreuz
  • EG 2: Weiler

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 1,95 Mio. € festgelegt.

Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:

-

100 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:

-

Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)

-

Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes

-

Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium

-

Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe

-

Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land

-

Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter

Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:

Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.

Hinweis zu neu aufgenommenen Adressen (nach dem Erg. MEV):

Die uneingeschränkte Aufnahme neuer förderfähigen Adressen für das Auswahlverfahren, obliegt der Zustimmung durch den Projektträger PwC.

Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:

Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.

Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:

Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.

Abstimmung: Ja: 7; Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Bekanntgaben

Bürgermeister Werner gibt bekannt:

  • Die Genehmigung durch das LRA für den gemeindlichen Haushaltsplan liegt vor.
  • Das Reinigungsgerät für die gemeindlichen Gebäude wurde angeschafft. Es besteht eine 12-monatige Garantie. Nach einem Gespräch mit dem Vorstand, macht sich der TVO Gedanken über die Anschaffung eines Schutzbodens bei Festivitäten.
  • Am 07.05.2024 wurden Herr Volz Stefan als 1. Kommandant und Herr Bauer Elias als stv. Kommandant gewählt.
  • Herr Werner teilt ein Schreiben vom Regionalverband Donau-Iller, über die Teilfortschreibung Windenergie; Wiederfestlegung von Vorranggebieten, aus. Das Gremium bittet diesen Punkt am 04.06.2024 auf die Tagesordnung zu nehmen und mitwirkende Unterlagen von damals, wie z. B. das Ergebnis der Bürgerbefragung beizulegen.
  • Bgm. Werner verteilt ein Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: „Leerstand nutzen- Lebensraum schaffen“ Städtebauförderung in Bayern, an die Gemeinderäte zur Information.
  • Des Weiteren fragt er nach, wer sich als „Himmelträger“ für Fronleichnam bereiterklären würde. Dies wären GR Fackler, GR Hruschka, GR v.Sethe und Bgm. Werner.
Tagesordnungspunkt 4.

Anfragen

2. Bgm Magel fragt nach dem Anlass für die Baumaßnahme in der Oberrother Strasse. Dies sei eine private Maßnahme erklärt 1. Bgm Werner.

GRin Zanker:

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Fragt nach, ob das Treffen bzgl. NU7 BAII bereits stattgefunden hat. Bgm Werner kann den Termin am 11.06.2024 mit allen betreffenden Parteien (Grundstückseigner, LRA, StBA und Gemeinde) bestätigen.

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Außerdem würde sie gerne wissen, ob sich die Sachlage in der Oberrother Str. bzgl. der Wasserleitungsschäden beruhigt hat. Herr Werner gibt an, dass bisher keine weiteren Vorkommnisse waren.

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Des Weiteren fragt Sie nach dem Sachstand des Gutachtens im geplanten Baugebiet. Herr Werner ist bereits daran sich der neu aufgetauchten Problematik bezüglich des Viehbestandes anzunehmen, da das LRA aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilt. GRin Zanker bittet darum diesen Punkt auf einen der nächsten Sitzungen zu behandeln.

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Wann findet der Besichtigungstermin im Wald statt? Herr Werner ist dabei einen Termin abzustimmen, dieser wäre dann für den Gemeinderat und interessierte Bürger.

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Frau Zanker erkundigt sich außerdem nach dem Sachstand des Förderantrags für das „Pumphaus“- geplantes Biosphärengebiet. Sie fragt nach, ob man den Antrag zur Einsicht haben könne. Herr Werner erklärt, dass er noch keine Antwort von der KFW erhalten hat.

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Eine weitere Frage ist, ob die Bepflanzung im Wald abgeschlossen sei. Herr Werner teilt mit, dass er keine Kenntnis darüber hat ob diese bereits ganz abgeschlossen seien. Wurden die Pflanzräder (Versuche den Fehlbewuchs wegzubekommen an schwierigen Stellen), welche in 2023 besprochen wurden bepflanzt. Bürgermeister Werner hat darüber keine Kenntnis, merkt aber an, dass dies ein gutes Thema für den Waldbegang wäre und er dies mit der Försterin besprechen wird.

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Wie sieht das weitere Vorgehen mit der Fernwärme aus? Bürgermeister Werner schlägt vor diesbezüglich eine separate Sitzung zu halten, in dieser wird er dann auch nach Rücksprache mit der Fa. Econ deren Vorschläge mit einbringen.

GR v. Sethe erkundigt sich über den Verlauf des Treffens mit den Vereinen und einem evtl. geplanten Neubürgerempfang. Bürgermeister Werner erklärt, dass im Rahmen des Treffens sich der Plan für einen Tag der Vereine herausgestellt hat und dass zu dieser Veranstaltung die Neubürger geladen werden.

GR Fackler

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weist darauf hin, dass bei der Durchgangsstraße Weiler bis Hauptstraße Höhe Kindergarten sich starke Risse gebildet haben. Außerdem bestehen auch Schäden an der Babenhauser Straße Richtung Kläranlage. Bei zeitnaher Reparatur könnten größere Schäden verhindert werden.

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Des Weiteren erinnert er daran, die Abrechnungen für das Brennholz der letzten zwei Jahre zu erstellen. Herr Werner erklärt, dass dies bereits in der Bearbeitung ist.