Die Gemeinde informiert darüber, dass die Bürgerviertelstunde aufgrund mangelnder Resonanz bis auf Weiteres entfällt. Allerdings gibt es die Möglichkeit, schriftlich oder persönlich Anträge zu stellen, die in der nächsten öffentlichen Sitzung behandelt werden sollen. Diese Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung eingereicht werden.