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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 27.05.2025

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.05.2025

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Enthaltungen GRe Berrens und Högerle

Tagesordnungspunkt 2.

Neubau eines Bungalow mit 2 Stellplätzen, Fl.Nr. 543/3 Gemarkung Osterberg (Gartenweg)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich aus Sicht der Verwaltung im Außenbereich, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB. Ob seitens des Bauherrn eine Privilegierung vorliegt, die das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB rechtfertigt, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung.

Sogenannte "sonstige" Vorhaben können nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss:

Die Gemeinde Osterberg hat Kenntnis vom Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 2 Stellplätzen, Fl.Nr. 543/3 der Gemarkung Osterberg (Gartenweg) und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Wasserversorgung der Gemeinde Osterberg

3.1

Kalkulationen der Benutzungsgebühren für den Erhebungszeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2027

Auf die vorliegende Gebührenkalkulationen Wasser sowie Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayKAG für den Erhebungszeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2027 und 01.07.2025 bis 30.06.2029 wird verwiesen.

Herr Rettich von der VG stellt die Kalkulation vor und empfiehlt eine Festsetzung von 2 Jahren mit geringer Rücklagenbildung für außerordentliche Ausgaben (wie z. B. Wasserrohrbruch, o. ä.).

Der Gemeinderat berät sich über die verschiedenen Möglichkeiten und Berechnungsgrundlagen.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat Osterberg beschließt, nach der Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 S. 2 KAG Sonderrücklagen in Höhe von 0,20 €/m³ zu bilden.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 2

Beschluss:

2. Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der vorliegenden Kalkulation der Wassergebühren für den Erhebungszeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2027 sowie für den Erhebungszeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2029 und beschließt die Wassergebühr von bisher 2,79 €/m³ auf 2,62€/m³ (inkl. Sonderrücklage Beschluss 1) für den Erhebungszeitraum 2 Jahre zu ändern.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 2

3.2

7. Änderung der Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Osterberg (BGS-WAS)

Der Entwurf der 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Osterberg stand den Gemeinderatsmitgliedern zur Sitzungsvorbereitung zur Verfügung.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg erlässt die diesem Beschluss beigefügte 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Osterberg (BGS-WAS) als Satzung.

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses und wird bei der Niederschrift zur heutigen Sitzung als Anlage beigefügt.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 2

Tagesordnungspunkt 4.

Bekanntgaben

Herr Werner verteilt Unterlagen und hat folgende Bekanntmachungen:

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Der Gemeinderat erhält den Newsletter der WBV

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Die Stellungnahme des externen Wirtschaftsprüfers über die Angebotsprüfung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Breitbandausbaus bezüglich der Telekom wurde positiv bescheinigt.

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Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 wurde vom LRA Neu-Ulm genehmigt.

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Es fallen 200 fm Käferholz an die Auslagerung des Holzes wird bezuschusst.

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Das staatliche Bauamt Krumbach teilt mit, dass es von Mitte Juni – Ende Juli zu teilweisen Vollsperrungen an vier Bauabschnitten kommen wird, da im Streckenverlauf ST2017 Babenhausen – St2031 Kellmünz und NU7 Kreuzung ST2017 / NU7 Oberroth (außer Ortsdurchfahrt Osterberg) Oberflächenbehandlungen durchgeführt werden. Nähere Infos werden den Bürgern mitgeteilt, wenn diese vorliegen.

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Sachstand NU7 BA III : die Vertragsänderungen liegen bei der Juristin im LRA.

Bei der Kreissitzung am 04.06.2025 wird der BA mit behandelt.

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Sachstand Dämmung Schule: Herr Franz Mensch hatte einen Termin mit dem Energieberater Herr Renz, es gab einen Probeschnitt in den Zwischendecken. Herr Renz wird 2 Vorschläge über das weitere Vorgehen erstellen.

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Am 28.05.2025 um 10:00 Uhr findet eine Sondersitzung im LRA mit der Landrätin bezüglich Austausch hinsichtlich des neuen Abfallsystems statt. Hier würde Herr Werner auch die Interessen des Gemeinderats vortragen und bittet um Ideen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Außerdem stehen Bürgerinfotermine vom awb in Weißenhorn und Buch in Aussicht.

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Zum Ende spricht er ein herzliches Dankeschön an den Elternbeirat des Kindergartens aus, welcher mit helfenden Händen die Sommerhalle gereinigt und neu getüncht hat.

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

GR von Sethe fragt nach der Umsetzung der Grünflächenplanung am alten Pumphaus. Herr Werner teilt mit, dass hierzu Landschaftsarchitekten für die Umsetzungsbegleitung angefragt werden. Genaues liegt aber noch nicht vor.

GRin Zanker merkt an, dass Herr Sieher vom LRA auch noch für einen Ortstermin vorbeikommen könnte um evtl. eine pflegeleichtere und kostengünstigere Alternative anzubieten. Wenn er vorbei kommt wäre Sie gerne dabei.

Außerdem hätte Sie gerne eine TOP auf der nächsten Sitzung bzgl. der alten Wasserleitungen in Weiler zwischen Kreuzweg und Sandweg. Bitte des Anliegers wg. Grunddienstbarkeit.

Des Weiteren erkundigt sie sich über das weitere Vorgehen in Sachen Baugebiet. Bgm. Werner erklärt, dass es noch eine Begehung und Besprechung gab mit einem Planungsbüro, dieser wird bei der nächsten Sitzung eine Vorstellung geben.

GR Hruschka fragt nach, ob es die Möglichkeit gäbe das Mähen des Straßenbegleitgrüns fremd zu vergeben, Herr Werner wird diesbezüglich Angebote einholen.

2. Bgm Magel teilt mit, dass die UV Anlage installiert wurde und funktioniert. In der nächsten Woche steht die Abnahme durch das LRA und WWA an.