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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025

Die öffentliche Sitzung beginnt um 20:00 Uhr bis 20:23 Uhr und wird von 21:00 Uhr bis 21:44 weitergeführt.

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2025

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Grundsteuerhebesätze 2025 - Information

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A

423 v.H. (aufkommensneutral, Summe Messbeträge 4.161,75 €)

Grundsteuer B

183 v.H. (aufkommensneutral, Summe Messbeträge 40.999,48 €)

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Osterberg (Hebesatzsatzung) vom 19.09.2024 ist zum 01.01.2025 ohne Befristung in Kraft getreten.

Die Soll-Listen des Zweckverbandes Illertissen vom 20.05.2025 weisen im Vergleich zum 05.09.2024 höhere Grundsteuermessbetragssummen und in der Folge im Jahr 2025 höhere Grundsteuereinnahmen aus:

Der Gemeinde Osterberg liegen keine offenen Widersprüche vor.

Grundsteuer A

Haushaltsjahr

Summe Messbeträge

Hebesatz

2023

4.447,72 €

400 v. H.

2024

4.404,14 €

400 v. H.

Aufkommensneutralität

2025 (Stand 05.09.2024)

4.161,75 €

423 v.H.

2025 (Stand 20.05.2025)

4.405,35 €

400 v.H.

Nachrichtlich Grundsteueraufkommen Basis Hebesatz Haushaltsjahr 2024:

2025

4.405,35 €

400 v.H.

Grundsteuer B

Haushaltsjahr

Summe Messbeträge

Hebesatz

2023

18.976,69 €

395 v.H.

2024

19.068,89 €

395 v.H.

Aufkommensneutralität

Hinsichtlich der Anpassung der Hebesätze (Herabsetzung) hat die Rechtsaufsicht im Landratsamt Neu-Ulm auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Herabsetzung des in der Hebesatzsatzung festgelegten Grundsteuerhebesatzes möglich ist. Eine Garantie in Bezug auf eine eventuelle gerichtliche Entscheidung kann nicht gegeben werden. Darüber hinaus erfolgt der Hinweis, dass keine Verpflichtung zur Aufkommensneutralität besteht.

Im Hinblick auf die Haushaltslage ist ein höheres Steueraufkommen positiv zu bewerten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 zu belassen und im Herbst 2025 im Gemeinderat über Festlegung der Hebesätze zum 01.01.2026 zu entscheiden.

Herr Rettich trägt den Sachverhalt vor und beantwortet die Fragen des Gemeinderats.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von den Messbetragssummen der Grundsteuer A und B sowie von den ermittelten aufkommensneutralen Hebesätzen jeweils zum Stand 20.05.2025 und beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu belassen. Die Verwaltung wird beauftragt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026 im Herbst 2025 dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art

Für die kostenrechnenden Einrichtungen einer Kommune, die steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art geführt werden (Bsp. Wasserversorgung, Photovoltaikanlage), werden Steuererklärungen erstellt. Hierbei muss lt. der Steuerberatungsgesellschaft mbB im Falle eines Bilanzgewinns bis spätestens 31.08. des Folgejahres ein Beschluss des Gemeinderates bezüglich der Gewinnverwendung erfolgt sein. Andernfalls gelte der Gewinn als fiktiv an die Trägerkörperschaft (Gemeinde) ausgeschüttet. Dies wiederum hat zur Folge, dass für den Gewinn Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen sind.

Diese Regelung wird von den Finanzämtern konsequent umgesetzt.

Nach Ansicht des Steuerberaters wäre es im Hinblick auf die Akzeptanz durch das Finanzamt sicherer, wenn die Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Gewinns bei den Betrieben gewerblicher Art jährlich erfolgt.

Herr Rettich trägt den Sachverhalt vor und beantwortet die Fragen des Gemeinderats.

Beschluss:

Sofern sich bei den Betrieben gewerblicher Art „Wasserversorgung“ und „Photovoltaikanlage“ auf Grund der zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlüsse ein Gewinn ergibt, so wird dieser für das Jahr 2024 nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des BgA stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB - BP und FNP Änderung

4.1

Stromspeicher 373/46, Markt Altenstadt

Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46". Ebenfalls in der Sitzung vom 05.06.2025 wurden die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes jeweils mit Stand vom 23.05.2025 gebilligt.

Der Gemeinderat Osterberg erhebt keine Einwände.

4.2

Stromspeicher Fl. Nr. 182, Markt Altenstadt

Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Stromspeicher Fl. Nr. 182". Ebenfalls in der Sitzung vom 05.06.2025 wurden die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes jeweils mit Stand vom 22.05.2025 gebilligt.

Der Gemeinderat Osterberg erhebt keine Einwände.

-gekürzte Fassung-

Tagesordnungspunkt 5.

vorher TOP 6 - Bekanntgaben

Bürgermeister Werner hat folgende Punkte bekannt zu geben:

  1. awb Infoveranstaltungen am 27.06.2025 um18:00 Uhr in Buch, am 28.06.2025 um 10:00 Uhr in Weißenhorn.
  2. Die Mäharbeiten an den Straßenrändern wurden kostengünstiger als mit dem Verrechnungssatz der Bauhofmitarbeiter fremd vergeben.
  3. Betreffend des alten Pumphauses hat er ein Gespräch mit Herrn Siehler vom LRA (Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege) geführt dieser hat ihm einen Kontakt zukommen lassen für einen Grünflächenplaner. Am 30.06.2025 findet eine Ortsbesichtigung mit den Herren Siehler und Wegner um 20:00 Uhr vor Ort statt.
  4. Herrn Werner lag ein Antrag vor, das Verbindungsstück zum Radweg Osterberg à Kellmünz (Wiesenweg nach Regen nicht mehr befahrbar) so behandeln zu lassen, dass er bei jeder Witterung befahrbar ist. Daher hat er eine Firma beauftragt, welche über 1,50 m Breite einen Kiesstreifen auszubringen. Diese Maßnahme hat 3.128,53 € brutto gekostet.
  5. Beim Jahresgespräch mit der LEW hat Herr Werner die Beleuchtungssituation am Parkplatz Friedhof, sowie der Aussegnungshalle angesprochen. Es werden zwei verschiedene Variationen der Beleuchtung über Straßenlaternen ausgearbeitet und bei einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Tagesordnungspunkt 6.

vorher TOP 7 - Anfragen

GR Berrens erkundigt sich, ob der große Riss im Radweg Weiler-Babenhausen in nächster Zeit repariert wird. Herr Werner erklärt, dass dies bei der Sanierung der Straßen in Weiler mitgemacht werden wird.

GR von Sethe merkt an, dass der Fußweg Schützenheim Richtung Spielplatz gerichtet werden muss. Außerdem möchte er wissen, was bei der Kreistagssitzung am 05.06. bzgl. der Oberrother Str. raus kam. Bgm. Werner erklärt, dass nach seinem Wissen die Planungskosten mit enthalten sind.

Um 20:23 pausiert Bürgermeister Werner die öffentliche Sitzung.

Tagesordnungspunkt 7.

jetzt TOP 10 (vorher 5) - Vorstellung Partnerschaftsgesellschaft mbH Daurer + Hasse_Überplanung Gewerbegebiet

Bürgermeister Werner unterbricht um 21:00 Uhr die nichtöffentliche Sitzung um mit dem letzten TOP der öffentlichen Sitzung fortzufahren:

Herr Daurer stellt sein Unternehmen vor und teilt seine Vorstellungen über das bevorstehende Projekt inkl. der Änderung des FNP und Erstellung eines Bebauungsplans.

Herr Werner schließt den zweiten Teil der öffentlichen Sitzung um 21:44 Uhr.