Hiermit möchten wir auf die Fälligkeit der Abrechnung 2023 für die Wasser- und Kanalgebühren (Bescheid vom 10.07.2023) sowie für das 3.Vj.2023 der Müllgebühren (Bescheid 11.01.2023) hinweisen.
Die Zahlungspflichtigen, von denen uns ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Alle anderen Beitragszahler bitten wir hiermit um eine pünktliche Begleichung der fälligen Gebühren.
Durch eine rechtzeitige Bezahlung der Beträge können weitere Unkosten vermieden werden, da bei nicht fristgerechter Bezahlung das Mahnverfahren eingeleitet wird.
Wir ersuchen daher nochmals alle Beitragszahler um Beachtung des Fälligkeitstermins am 15.08.2023.