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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Osterberg

Info-Sperrmüll

Am Dienstag, den 16.09.2025 wird in Osterberg und Weiler eine Sperrmüllabfuhr durchgeführt.

Der Sperrmüll sollte ab 8.00 Uhr vor dem Haus am Straßenrand bereitgestellt werden.

Die abzuholenden Gegenstände müssen bis spätestens Freitag, den 12.09.2025 im Rathaus Osterberg angemeldet werden.

Mit Einwurf der Anmeldung unter Angabe des Namens, der Anschrift (ggf. abweichender Abholort) Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und abzuholende Gegenstände in den Briefkasten des Rathauses Osterberg.

Bei der Anmeldung ist eine Verpflichtungserklärung für die Bezahlung des Sperrmülls zu unterschreiben.

Der Sperrmüll wird bei der Abfuhr gewogen und das tatsächliche Gewicht über in Rechnung gestellt.

Der Preis für die Abholung von Sperrmüll beträgt 0,60 €/kg.

Was ist Sperrmüll?

Unter Sperrmüll versteht man feste Abfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts – selbst nach zumutbarer Zerkleinerung – nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Abfallbehälter passen und deswegen getrennt vom Hausmüll gesammelt werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Alte Möbelstücke
  • Matratzen, Lattenroste
  • Teppiche, Fußbodenbeläge
  • Spanplatten, behandelte Holzabfälle
  • Fenster- und Türrahmen (ohne Glas)
  • Kisten und Koffer
  • Ski

Welche Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll?

a) Hausmüll:

Gewöhnlicher Hausmüll ist über die Hausmülltonne zu entsorgen. Fallen einmal größere Mengen Hausmüll an, kann über die Gemeindeverwaltung ein Restmüllsack erworben werden.

b) Industrie- und Gewerbemüll:

Soweit die gemeindlichen Müllbehältnisse zu klein sind, muss der Abfall durch den Betrieb selbst oder durch einen beauftragten privaten Containerdienst zu den Abfallentsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsbetriebes transportiert werden.

c) Problemabfälle:

Zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Batterien, flüssige Farben und Lacke sowie Chemikalien sind Stoffe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit gesondert vom restlichen Abfall entsorgt werden müssen. Leuchtstoffröhren können an den gemeindlichen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt jährlich zwei Sammlungen durch, an denen der Bürger kostenlos Problemstoffe abgeben kann.

d) Grün- und Gartenabfälle:

Diese Abfälle sind soweit möglich im eigenen Garten zu kompostieren bzw. über die Grüngutcontainer am Wertstoffhof zu entsorgen.

e) Elektronikschrott:

Kühl- Bildschirm- Groß- und Kleingeräte können kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden.

f) Bauschutt:

Dieser ist an der Baustelle zu trennen und einer Verwertung zuzuführen.

g) Wertstoffe:

Dazu zählen u.a. Schrott, Glas, Papier und Kartonagen, sowie für Kunststoffver-

Packungen und Styropor der „Gelbe Sack“. Diese sind einer Verwertung zuzuführen. Hierzu stehen der gemeindliche Wertstoffhof oder die Wertstoffcontainer zur Verfügung.

Wie kann Sperrmüll vermieden bzw. einer Weiterverwendung zugeführt werden?

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Bereits beim Kauf langlebigen und leicht zu reparierenden Geräten den Vorzug geben.

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Gebrauchsfähige Gegenstände mit Kleinanzeigen in den Tageszeitungen, Anzeigeblättern oder Mitteilungsblatt zur Weiterverwendung anbieten, auf Flohmärkten zum Verkauf anbieten

Wie wird der Sperrmüll entsorgt, der nicht mehr zu gebrauchen ist?

Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung ist die Selbstanlieferung des Sperrmülls am Müllheizkraftwerk Weißenhorn. Dort können die Bürger des Landkreises Neu-Ulm ihre sperrigen Abfälle während den Öffnungszeiten

von Montag – Freitag 7.00 – 12.00 Uhr + 13:00 – 17:00 Uhr

und Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr anliefern.

Bei Kleinmengen (bis 40 kg) angeliefertem Müll aus Privathaushalten beträgt die Entsorgungsgebühr 5,20 €. Darüberhinausgehende Mengen werden ab dem ersten Kilogramm mit der zurzeit geltenden Müllgebühr berechnet.

Gemeindeverwaltung
Osterberg