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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Osterberg

Wir möchten darauf hinweisen, dass Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid ab sofort direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, und nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt nicht für Bauvorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayer. Bauordnung) behandelt werden sollen – hier sind die Antragsunterlagen direkt bei der Gemeinde einzureichen.

Wir bitten um Beachtung.