Wir möchten darauf hinweisen, dass Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid ab sofort direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, und nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt nicht für Bauvorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayer. Bauordnung) behandelt werden sollen – hier sind die Antragsunterlagen direkt bei der Gemeinde einzureichen.
Wir bitten um Beachtung.