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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 22.11.2022

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022

Abstimmung: Ja: 6 Nein: 0

Enthaltung: GR von Sethe

Tagesordnungspunkt 2.

Baumaßnahmen Kirchberg und Schloßweg

2.1

Vorstellung Planung und Kosten durch IB Jellen

Vom IB Jellen sind Herr Jellen, Herr Krötzinger und Herr Schwarz anwesend.

Herr Jellen übernimmt die Begrüßung und die kurze Vorstellung des Projektes und gibt danach an Herrn Krötzinger weiter, welcher für die Planung Kanal und Wasserversorgung zuständig ist.

Auf dem Plan steht die Erneuerung des Mischwasserkanals als durchgehender Kanal Kirchberg – Schlossweg. Da es zu einer Engstelle im Übergang Kirchberg – Schlossweg kommt, bittet der Gemeinderat das Ingenieurbüro um

1.

die Änderung des Kanals Kirchberg zusätzlich zur Oberrother Str. weiter zu bauen und diesen dann anzuschließen, wenn die Umbaumaßnahmen in der Oberrother Straße vorgenommen werden.

2.

Den alten Bestandskanal als Überlauf mit einzuplanen, somit soll dieser erhalten bleiben.

3.

Des Weiteren soll geprüft werden, ob eine 300 DN Leitung in der Entstelle Hauptstraße verbaut wurde, oder 400 DN

Herr Krötzinger erklärt weiterhin, dass die Wasserleitungen erneuert werden und im Schlossweg soll ein Oberflurhydrant gesetzt werden.

Herr Schwarz erläutert den Straßenbau, die Straße soll 5,60 m breit werden und der Gehweg am Kirchberg (um eine durchgängige Planung wird gebeten, muss mit den Grundstückseigentümern geklärt werden) hätte eine Breite von 1,50 m.

Die Kostenzusammenstellung übernimmt Herr Jellen, dieser erklärt, dass zu den 1.003.000,00 € eventuell noch Kosten wie zum Beispiel diverser Sparten (z. B. Breitband) sowie die Ergebnisse der Geologie entstehen können.

Möglicher Baubeginn wäre im April 2023, die Dauer wäre ungefähr bis 12/2023.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg nimmt die vorgestellte Planung und die Kostenschätzung des Büro Jellen zur Kenntnis. Auf der Basis dieser Planung sollen die Zuwendungen der RZWas 2021 beantragt werden. Das Büro Jellen wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten. Nach Rückmeldung des Wasserwirtschaftsamtes hinsichtlich der Zuwendung RZWas 2021 kann die Ausschreibung durchgeführt werden.

Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0

2.2

Erwerb Straßengrund Kirchberg und Schlossweg

Beschluss:

Der Erwerb des erforderlichen Straßengrundes am Kirchberg und im Schlossweg soll mit den Grundstücksbesitzern abgestimmt und durchgeführt werden.

Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Strom Osterberg - Neuausschreibung für 2024 - 2026

In der Sitzung am 08.11.2022 wurde über das Ergebnis der Stromausschreibung für 2023 berichtet (kein Ergebnis für Osterberg in 2023 aus der Bündelausschreibung von KUBUS) und Beschlüsse gefasst, dass

1.

zur Strombeschaffung ein Stromliefervertrag für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit dem günstigsten Anbieter (unabhängig ob Normalstrom oder Ökostrom) abgeschlossen wird

und

2.

der Beschluss über die Teilnahme an der neuen Bündelausschreib

ung von KUBUS für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 vertagt wird.

Die Gemeinde Osterberg hat zwischenzeitlich ein Stromlieferangebot der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH angenommen.

Der Bayerische Gemeindetag hat mit beigefügtem Rundschreiben vom 14.11.2022 weitere Informationen zum Beschaffungszeitraum 2023 gegeben und folgendes für 2024 ff. empfohlen:

"Die KUBUS GmbH hat jedoch die Bündelausschreibungsrunde für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 noch einmal insbesondere für jene Kommunen geöffnet, die in der Runde 2023 bis 2025 nicht zum Zuge kamen. Die KUBUS wird hierzu nächste Woche eine Anfrage an alle Teilnehmer der Strombündelausschreibung 2023-2025 schicken, welche ganz oder teilweise von Aufhebungen betroffen sind, um das vorhandene Interesse einzuschätzen. Es wird eine kurzfristige Rückmeldung erforderlich sein. Diese löst keine Verbindlichkeiten aus, sondern dient lediglich dazu, dass Sie im Verteiler der Strombündelausschreibung 2024-2026 sind und über das weitere Vorgehen informiert werden.

Angesichts der nach wie vor angespannten Lage am Energiemarkt wird die KUBUS GmbH eine umfassende Markterkundung vornehmen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen wird der Bayerische Gemeindetag mit der KUBUS GmbH ein neues Ausschreibungs-konzept (Preismodell, Laufzeit) festlegen. Nach Abstimmung werden alle Teilnehmer der Strombündelausschreibung 2024-2026 über das Ausschreibungskonzept informiert.“

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt an der neuen Bündelausschreibung von KUBUS für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 teilzunehmen.

Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023

Die Änderungen hinsichtlich der Grundsteuerreform werden sich im Jahr 2025 bemerkbar machen. Ob sich die Messbeträge in der Summe reduzieren oder erhöhen werden kann lt. Bayerischem Gemeindetag frühestens ab Mitte 2024 in Erfahrung gebracht werden. Ein bedeutendes politisches Ziel der Bayerischen Staatsregierung war eine Aufkommensneutralität der bayerischen Grundsteuerreform. Die Grundsteuereinnahmen sollten nicht allein aufgrund der Reform steigen. Es wird deshalb von Seiten der Bayerischen Staatsregierung an die Kommunen appelliert die Hebesätze 2025 so festzusetzen, dass die Grundsteuereinnahmen für 2025 denen von 2024 etwa entsprechen (aufkommensneutrale Hebesätze). In diesem Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, dass etwaige Hebesatzanpassungen im Jahr 2023 unumstrittener wären. Im Zuge des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge wurde bereits in einigen Städten und Gemeinden der Hebesatz der Grundsteuer B nach oben angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass in der Gemeinde Osterberg in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Gemeindestraßen anstehen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze nach oben anzupassen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich im Haushaltsjahr 2022 das Aufkommen der Grundsteuer A auf rund 17.818 € (Hebesatz 400 v.H.), der Grundsteuer B auf rund 74.750 € (Hebesatz 395 v.H.) und der Gewerbesteuer auf rund 125.472 € belaufen (Hebesatz 330 v.H.).

Bei einer Anpassung der Realsteuerhebesätze würde sich das Steueraufkommen auf der Basis der vorliegenden Messbetragssummen wie folgt verändern:

Grundsteuer A

410 v.H.

18.263 €

(+ 445 €)

420 v.H.

18.708 €

(+ 890 €)

Grundsteuer B

405 v.H.

76.642 €

(+ 1.892 €)

415 v.H.

78.534 €

(+ 3.784 €)

Gewerbesteuer

340 v.H.

129.274 €

(+ 3.802 €)

350 v.H.

133.076 €

(+ 7.604 €)

Auf die beigefügte Übersicht „Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2022“ des Landratsamtes Neu-Ulm vom 14.06.2022 wird verwiesen. Des Weiteren wurde eine Übersicht der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2022 des Landkreises Mindelheim in der Anlage zur Information beigefügt.

Der Gemeinderat berät sich über eine Erhöhung, stellt aber fest, dass die Gemeinde Osterberg bei den Grundsteuern bereits sehr hoch angesiedelt ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die Hebesätze wie im Vorjahr zu belassen:

Grundsteuer A

400

v.H.

Grundsteuer B

395

v.H.

Gewerbesteuer

330

v.H.

Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 5.

Bekanntgaben

Bürgermeister Werner gibt bekannt:

1.

Am Dienstag 15.11.2022 fand der Vertragsabschluss mit der Telekom bzgl. Breitbandausbau statt.

2.

Das 125-jährige Jubiläum des Veteranen und Soldatenvereins vergangenes Wochenende war eine gelungene Feier, nochmals herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für die schöne Veranstaltung.

3.

Die Firma Winter wurde vom Bürgermeister und mit Absprache des Jagvorstandes beauftragt, Wege und Gräben im Dorfgebiet freizuschneiden.

4.

Am Donnerstag 24.11.2022 findet eine Baugrunduntersuchung im Schlossweg und Kirchberg statt.

5.

Der Anmeldeschluss für die ILEK Kleinprojekte ist der 06.12.2022

Bgm Werner bedankt sich für die vielen Anmeldungen zum Vortrag kommende Woche in Roggenburg über das Vorkaufsrecht.

Tagesordnungspunkt 6.

Anfragen

GR von Sethe erkundigt sich nach dem Sachstand des Freischneidens der Straßenbeleuchtung am Kirchberg. Herr Werner erklärt, dass er sich nochmals darum kümmert.

Außerdem möchte GR von Sethe wissen, ob ein Neubürger Empfang veranstaltet werden kann, auch damit sich die Vereine vorstellen können. Dies soll vom Bürgermeister aus veranstaltet werden. Gerne nimmt Bürgermeister Werner Vorschläge für ein Konzept dafür entgegen.

GR Berrens fragt nach, ob in der Babenhauser Str. die gemeindeeigenen Bäume zurückgeschnitten werden. Herr Werner erklärt, dass sich diese Anfrage evtl. schon erledigt hat, da die Firma Winter diese Woche mit diesem Auftrag schon im Dorfgebiet unterwegs war. Er hält aber diesbezüglich nochmals Rücksprache.