Am Sonntag, den 18. Februar 2024, findet um 12 Uhr die nichtöffentliche Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Weiler im Schützenheim in Weiler statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Kassier |
| 4. | Entlastung der Vorstandschaft |
| 5. | Entlastung des Kassierers |
| 6. | Verwendung des Reinertrages des Jagdschillings |
| 7. | Neuverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers |
|
| a) Abstimmung über die Art der Vergabe |
|
| b) Bekanntgabe des Gebotes |
|
| c) Abstimmung über die Annahme des Gebotes |
| 8. | Wünsche und Anträge |
Zur Jahresversammlung, mit Rehessen, sind alle Mitglieder mit ihren Familie herzlich eingeladen. Eigentumsänderungen sind durch einen Grundbuchauszug nachzuweisen. Bei Vertretung eines Jagdgenossen ist lt. Satzung § 8 Absatz 3 eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Jagdgenossen vorzulegen.