Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde nach § 58c Soldatengesetz jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperre können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
Verwaltungsgemeinschaft Altstadt
Einwohnermeldeamt
Hindenburgstraße 1
89281 Altenstadt
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag Nachmittag von 14:00 – 18:00 Uhr
vornehmen oder auch über unsere Internetseite unter www.altenstadt-vg.de.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.