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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.07.2023

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2023

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Weiteres Vorgehen Wärmeplanung Osterberg

Herr Bär von der Firma e-con erläutert das weitere Vorgehen in Sachen Nahwärme.

Bürgermeister Werner erläutert das bisherige Vorgehen von Juli 2022 bis heute und übergibt an Herrn Bär von der Firma e-con für die weiterführenden Details.

Hier anschließend Auszüge aus der Präsentation.

Zukünftige Vorgaben EU-Recht

Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (EU-Verordnung)

  1. Anteil EE an Gesamtenergieverbrauch soll bis 2030 42,5 % ausmachen (durch freiwillige Steigerung bis zu 45 %)
  2. Anteil erneuerbarer Energieträger im Gebäudesektor soll bis 2030 mindestens 49 % ausmachen
  3. Beschleunigungen für Genehmigungsverfahren (insbesondere im Bereich Windenergie)
  4. PV-Pflicht für alle Neubauten (schrittweise ab 2027)

hoch der Betrag sein dürfe, die Antwort kam, dass der Aufwand nicht förderfähig sei.

Neuer Ansatz ist jetzt die Förderung – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).

Dies ist eine pauschale Förderung auf alle Module die aufeinander aufbauen. Von der Planung bis zur Betriebskostenförderung.

Antragsberechtigt sind:

Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, eigetragene Vereine/Genossenschaften sowie Contractoren

Mindestanforderungen:

Mind. 16 Wärmeabnehmer oder 100 Wohneinheiten

Mind. 75 % der Wärme aus erneuerbaren Energien EE oder Abwärme AW

Modul 1Modul 2

Förderhöhe:

-

Modul 1: Machbarkeits-oder Transformationsstudie mit Förderhöhe 50 % -max. 2.000.000€

-

Modul 2: Systemische Förderung Neubau oder Bestandsnetz mit Förderhöhe 40 % -max. 100.000.000€

-

Modul 3: Einzelmaßnahme mit Förderhöhe 40 % -max. 100.000.000€

-

Modul 4: Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen

Es soll ein Energieteam aus max. 5 Personen gebildet werden diese agieren als Bindeglied zwischen Projektentwickler e-con AG und der Bürgerinnen und Bürger.

Beispielweise für:

-

Gestaltung des Flyers

-

Aufklärung und Mitnehmen von Mitbürgern

-

Mitarbeit bei Gestaltung Nahwärme

-

Bestandsabfrage mittels Fragebögen

-

Kleine Diskussionsrunden in Straßenzügen

-

Planungsunterstützung

Im Anschluss beantwortet Herr Bär die Rückfragen der anwesenden Bürger.

Beschluss:

Die Gemeinde Osterberg beabsichtigt den Aufbau einer Nahwärmeversorgung im Gemeindegebiet.

Dieses Projekt wird unter Einbezug der zukünftigen Wärmeabnehmer kommunaler Liegenschaften, Industrie und Gewerbebetriebe und Wohnsiedlungen/Wohnungsbau durchgeführt.

Die Machbarkeitsstudie wird unter der Leitung der e-con AG, Schlachthofstr. 61, 87700 Memmingen durchgeführt. Die Gemeinde Osterberg beteiligt sich an den angefallenen Kosten nach Förderung der Machbarkeitsstudie mit einem Pauschalbetrag von 10.000,00 € netto.

Die Gründung einer möglichen gemeinsamen Gesellschaft wird zwischen e-con AG und der Gemeinde bleibt bis zur Fertigstellung der Studie offen. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie werden der Gemeinde präsentiert und an die Gemeinde übergeben

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr 289/2 Gemarkung Weiler, Bahnhof 20, Osterberg-Weiler

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Weiler Bahnhof. Die

Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Baugrundstück grenzt direkt an den Bebauungsplan „Weiler Bahnhof“ an. Dieser weist als Gebietsart ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus.

Aufgrund der umgebenden Bebauung kann von einem Gebietscharakter WA ausgegangen werden. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Das Bauvorhaben wurde schon am 14.03.2023 als Bauvoranfrage behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Das Landratsamt Neu-Ulm folgte dieser Auffassung und erteilte den Bauvorbescheid.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bauantrag und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021: Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

4.1

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021: Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Auf die Niederschrift der Prüfung vom 15.11.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Beratung der Sitzung vom 27.06.2023 wird verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis vom Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2021 und von der Stellungnahme der Verwaltung. Gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO erfolgt nun die Feststellung der Jahresrechnung.

Abstimmung:

Ja: 9

Nein: 0

4.2

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021: Ausschluss 1. Bgm. von Entlastung gem. Art. 49 Abs. 1 GO

Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Osterberg ist bei der Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen, Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg stellt fest, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Osterberg bei der Entlastung gem. Artikel 102 Abs. 3 GO persönlich beteiligt ist und deshalb nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.

Abstimmung:

Ja: 8

Nein: 0

4.3

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021: Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Auf die Niederschrift der Prüfung vom 15.11.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Beratung der Sitzung vom 27.06.2023 wird verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis vom Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2021 und von der Stellungnahme der Verwaltung. Gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO erfolgt nun die Entlastung.

Abstimmung:

Ja: 8

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

GR von Sethe erkundigt sich über das weitere Vorgehen am Grundstück „altes Pumphaus“ bzgl. Mäharbeiten und Zaun. Bürgermeister Werner erklärt, dass er dort gerne eine Streuobstwiese machen würde, 2. Bgm Magel merkt an, dass weitere bestehende Bäume auch gefällt gehören. Herr Werner möchte dieses Thema als TOP auf der nächsten Sitzung besprechen.

Tagesordnungspunkt 6.

Bekanntgaben

1. Bürgermeister Werner gibt bekannt:

-

Auf den Antrag von GRin Zanker bzgl. St 2020 kann er mitteilen, dass nach Prüfung durch das Hauptamt dieser Punkt bei der nächsten Verkehrsschau (voraussichtlich Herbst) mit aufgenommen wird.

-

Der Sanierungszuschuss vom LRA über 250,00 € für Denkmalgeschützte Gebäude ist genehmigt.

-

Außerdem bedankt er sich bei allen Helfern die in der Sturmnacht vom 11.07.2023 mit angepackt haben. Vielen Dank auch an Herrn Magel für die Notstromversorgung und Herrn Glöckler fürs Freiräumen der Straßen.

-

Zaun am Hochbehälter ist fertiggestellt.