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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Freischneiden des Lichtraumprofils entlang von öffentlichen Geh-/ und oder Radwegen und Straßen

Zwischen 1. Oktober und 28. Februar jeden Jahres dürfen die Gehölze zurückgeschnitten werden

Die Gemeinde Osterberg ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf ihren Straßen und Wegen aufrecht zu erhalten. Dies gilt für den baulichen Zustand der Fahrbahnen und Gehwege, den Betrieb der Straßenbeleuchtung und die ordnungsgemäße Funktion der Verkehrszeichen (guter Zustand, volle Sichtbarkeit). Wir sind daher gehalten, unsere Verkehrswege in regelmäßigen Abständen in Augenschein zu nehmen.

Ortstermine zeigen oft erheblich in die Fahrbahn/Parkbuchten und den Gehweg hineinwachsende Pflanzen, die den Verkehr behindern.

Insofern bitten wir die Anlieger, jetzt die überhängenden Teile der Gewächse wie folgt freizuschneiden:

Für den Kraftfahrzeug-Verkehr muss die lichte Höhe 4,50 m betragen.

Auf Geh- und/oder Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.

Auch im Bereich von Straßenlampen sowie Verkehrs- und Straßennamenschildern ist der Bewuchs so weit zurückzuschneiden, dass die Leuchtfunktion erfüllt bzw. die Beschilderung mühelos gelesen werden kann.

Nachdem bei Unfällen und Sachbeschädigungen die Grundstückseigentümer haften, können diese durch pflichtbewusstes Handeln mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich dadurch viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.