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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.09.2023

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 18.07.2023

Beschluss:

Gegen die o. g. Sitzungsniederschrift erheben sich keine Einwendungen. Sie wird, wie in Papierform vorgelegen (und im RIS hinterlegt), genehmigt.

Abstimmung:

Ja: 8

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Gigabit-RL - Ende Markterkundung - Rückmeldungen - Beschlussfassung

Zu diesem Punkt erteilt 1. BGM Martin Werner das Wort an GR Alexander Hruschka.

GR Hruschka verweist auf die Aussagen von Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern und stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage von Herrn Wöcherl nochmals ausführlich dar. Auf Anfrage weist er darauf hin, dass der vorliegende Plan noch nicht ganz passt und im Rahmen des anschließenden Verfahrens noch aktualisiert wird. Auch die Anzahl der förderfähigen Anschlüsse (260 Stück) kann sich noch ändern.

Wichtig ist es, bis 15.10.2023 den entsprechenden Beschluss zu fassen, den Rest macht dann die Breitbandberatung Bayern für die Gemeinde.

Weiterhin versichert GR Hruschka, dass der Beschluss die Gemeinde zu nichts verpflichtet und diese jederzeit wieder aus dem Programm aussteigen kann.

Sachverhalt der Breitbandberatung Bayern:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023

Beschluss für die Einreichung der Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Bayern

Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.

Auf Grundlage des Gremiumsbeschlusses vom 16.05.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 02.06.2023 bis 28.07.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:

  • Telekom

Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 260 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bezüglich Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 2.340,00 €. Der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.

Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.

Folgende Leistungen sind durchzuführen:

-

Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe

-

evtl. Abarbeitung von Nachforderungen

-

Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe

-

Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe

-

evtl. Abarbeitung von Nachforderungen

-

Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe

-

ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ

Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, maximal 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.

Für die Leistungen der Förderantragsstellung in vorläufiger Höhe liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 3.510,50 € (brutto) vor.

Beschluss:

Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.

Abstimmung:

Ja: 8

Nein: 0

Beschluss:

Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt die Gemeinde Osterberg der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.

Abstimmung:

Ja: 8

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Satzung der Gemeinde Osterberg über Vorkaufsrecht

Für die Gemeinde Osterberg soll eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen werden. Grundsätzlich soll damit ein Vorkaufsrecht geschaffen werden, welches nicht von Rechtswegen schon besteht (Gewässerrandstreifen u. ä.).

Die Satzung muss jedoch so gefasst werden, dass Sie für konkret genannte Grundstücke gilt. Es reicht hierbei auch nicht eine Gebietsnennung oder ein Umriss von Straßen. Es müssen konkrete Flurnummern in der Satzung benannt werden.

Die Verwaltung soll zunächst einen Plan erstellen, in dem die aufgezählten Flurnummern farbig dargestellt sind und dem Gremium, zusammen mit der entsprechenden Begründung, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Tagesordnungspunkt 4.

Bekanntgaben

1. BGM Martin Werner informiert über folgende Punkte:

-

Am Mittwoch, dem 20.09.2023 findet eine Sitzung der Gemeinschafsversammlung statt. Falls jemand Interesse an der Teilnahme hat, kann er gerne daran teilnehmen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Leiterin des Technischen Bauamtes zum 31.10.2023 ihre Stelle gekündigt hat.

-

Am Donnerstag, dem 12.10.2023 findet bei der Osterberger Feuerwehr die Kreisbrandinspektion statt. Die Uhrzeit wird noch bekanntgegeben. Die Gemeinderäte sind hierzu eingeladen.

-

Der Parkplatz bei der Turnhalle ist zwischenzeitlich fertiggestellt und wurde zum Schuljahresbeginn freigegeben.

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Die externe Stromversorgung der Turnhalle (Notstromaggregat) ist montiert, ebenso die Außensteckdose.

-

In der Schule hängen die neuen Vorhänge; sein Dank hierfür richtet sich an den Elternbeirat.

-

Der Fahrradstellplatz beim Kindergarten ist hergerichtet.

-

Der Fahrrad-Rundweg durch den Wald ist fertig, es fehlt lediglich noch die Beschilderung.

-

Die TELEKOM hat mitgeteilt, dass die Kabelverlegearbeiten auf der Baustelle gut laufen. Demzufolge werden die Asphaltierungsarbeite im Schlossweg, allerdings nur bis zum Brunnen, voraussichtlich bis Allerheiligen abgeschlossen sein.

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In Neu-Ulm findet in der Zeit vom 23. bis 30.09.2023 die Interkulturelle Woche statt. Er verteilt hierzu Flyer an die Gemeinderäte.

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In der Kläranlage ist zwischenzeitlich die Treppe installiert; das Geländer fehlt im Moment noch.

-

Ab Freitag, dem 22.09.2023 befindet er sich für eine Woche im Urlaub.

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

GR Jürgen Blechschmidt hat mehrere Punkte:

1.

weist er auf die Straßenschäden in der Babenhauser Straße hin und bittet um entsprechende Veranlassung. Vor allem im Bereich der Kläranlage ist ein sehr großes Loch im Straßenbelag.

1. BGM Martin Werner sagt zu, sich darum zu kümmern.

2.

fragt er nach, ob es zu dem Grundstück Fl.Nr. 527 (östlich des Wertstoffhofs) Neuigkeiten gibt.

1. BGM Martin Werner verneint dies.

3.

Erkundigt er sich nach dem Sachstand der Ortsdurchfahrt Osterberg.

1. BGM Martin Werner entgegnet, dass es zum Ausbau der Ortsdurchfahrt keine Neuigkeiten gibt, allerdings gibt es bei der zuständigen Behörde einen neuen Ansprechpartner.

4.

möchte er wissen, was sich in Bezug auf ein Streusalz-Silo getan hat.

1. BGM Martin Werner entgegnet, dass kein Silo beschafft wird. Es wird in der Garage ein Hochregal aufgestellt, von dem aus das Salz direkt in den Streubehälter geschüttet werden kann.

2. BGM Christian Magel informiert, dass die Bauhofmitarbeiter Sackware zum selber Reinschütten bevorzugen.

Der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz wurde bereits wieder aus dem Haushalt herausgenommen.

GR Henning von Sethe hat ebenfalls mehrere Anfragen:

1.

spricht er den derzeit unschönen Zustand der Außenanlage beim ehemaligen Pumphaus an und erinnert daran, dass abgemacht war, hierüber in einer Sitzung zu beraten. Leider steht der Punkt nicht auf der Tagesordnung.

1. BGM Martin Werner antwortet, er diesen Punkt noch verschiebt, bis der Reisighaufen auf dem Grundstück abgefahren ist; dies kann aus Naturschutzgründen aber erst Ende Oktober erfolgen.

2.

hätte er gerne zur nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht zu den Sturmschäden im Wald und zum Holverkauf in Folge dieses Schadens.

1. BGM Martin Werner sichert dies zu, entgegnet aber, dass dies zum momentanen Zeitpunkt nur ein Zwischenbericht sein kann.

3.

wünscht er eine Information, ob die Arbeiten im Schlossweg/Kirchberg im Zeitrahmen liegen.

1. BGM Martin Werner informiert, dass dies für den Schlossweg zutrifft. Die Asphaltierung soll bis dahin, wo der neue Kanal endet (gegenüber Anwesen Burkhart) bis Anfang November fertiggestellt sein.

Mit den Arbeiten im Kirchberg wird jedoch –wie auch bereits früher schon kommuniziert – erst im kommenden Jahr angefangen.

4.

moniert er, dass auf diversen Privatgrundstücken wilde Schrott-/Müllablagerungen (Pkw) stattfinden und bittet hier um entsprechende Veranlassung. Er befürchtet, dass hier Öl und Batterieflüssigkeit auslaufen und in den Untergrund sickern könnte.

1. BGM Martin Werner sagt zu, dies an das Landratsamt weiterzumelden.

GR Wolfgang Berrens informiert darüber, dass im Brünnelesweg im Bereich der Hausnummer 5 a der Straßenschieber (Hausanschluss) heruntergebrochen ist, was für den Verkehr gefährlich ist und bittet um Abhilfe. Er schickt dem Bürgermeister ein Foto.

1. BGM Martin Werner nimmt dies zur Kenntnis und wird das Notwendige veranlassen.