Tagesordnungspunkt 1.
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 08.07.2025
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Enthaltung GR Fackler
Tagesordnungspunkt 2.
Antrag auf Einführung der Cosmema Heimat-Info App für Osterberg (ein Projekt der ILE Iller-Roth-Biber)
Als eine Maßnahme zum Ausbau unserer Digitalisierungsstrategie und zur Erleichterung der Bürgerkommunikation und -information wurde im Rahmen der ILE-Sitzung vom 25.06.2025 die Heimat-Info App vorgestellt. Bayernweit nutzen bereits über 800 Kommunen dieses App-System erfolgreich zur direkten und zuverlässigen Information ihrer Bürger.
Die Heimat-Info App bietet eine ideale Plattform, um die Bürger mit aktuellen Informationen aus der Verwaltung, über Straßensperrungen, Veranstaltungen oder Warnmeldungen zu versorgen. Sie ermöglicht es, Informationen direkt an die Smartphones der Bürger zu senden – sei es zu tagesaktuellen Themen oder längerfristig geplanten Ereignissen.
Die App bietet für uns als Gemeinde unter anderem folgende Funktionen:
| - | Push-Nachrichten für tagesaktuelle Informationen und Warnmeldungen |
| - | Unterstützung der Vereine: Die App bietet auch eine Plattform für die Öffentlichkeitsarbeit unserer Vereine. So können diese dort über Neuigkeiten und Veranstaltungen berichten. |
| - | Modul für Veranstaltungen und Tourismus |
| - | Eine Bürgerservice-Funktion mit Informationen zu Online-Anträgen und Öffnungszeiten |
| - | Einbindung landkreisweiter Inhalte wie Abfallwirtschaft, Katastrophenschutz & Co. |
Herr Ehlers führt für den Gemeinderat und die Anwesenden folgende Punkte aus:
| - | Der Service besteht 24/7 für die Erstellung von Benachrichtigungen für die Bevölkerung bei z. B. Hochwasser, Straßensperrungen o.ä. |
| - | Die App ist ohne Registrierung nach dem Herunterladen zu nutzen, man kann auch andere Gemeinden hinzufügen. |
| - | Eine Schnittstelle zum Verlag des Mitteilungsblatt ist kostenfrei möglich, damit Artikel in beiden Medien erscheinen. |
| - | Die Vereine bekommen Zugangsdaten und können unter Ihrer Rubrik Artikel einstellen. |
Die Entwicklung der App dauert ca. 6-8 Wochen, außerdem sie ist werbefrei.
Die Heimat Info App wird nicht durch die ILE gefördert, allerdings sind die Anschaffungskosten dadurch geringer. Die Preise sind gestaffelt, nach drei Jahren ergibt sich eine maximale Erhöhung der monatlichen Kosten um 5%.
Beschluss:
Der Gemeinderat in Osterberg beschließt:
| - | Die Einführung der Heimat-Info App für Osterberg. |
| - | Die Verwaltung wird beauftragt, die App umgehend zu implementieren und die entsprechenden Schritte zur Einführung einzuleiten. |
| - | Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit der Firma Cosmema GmbH abzuschließen und die App gemäß den vorgestellten Konditionen umzusetzen. |
| Abstimmung: | Ja: 5 | Nein: 2 |
Tagesordnungspunkt 3.
Sachstand Dachgeschoss Schulgebäude Osterberg
Herr Renz, Energieberater aus Kellmünz erläutert den Sachstand bezüglich der Dämmung des Dachgeschosses für die Schule Osterberg, nach Prüfung der vorliegenden Modalitäten.
Ergebnis:
| • | Karte: | ||
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| o |
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| • | Circa Flächen: | ||
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| o | Oberer Bereich mit Satteldach: 2,65 m x 10,5 m = 27,83 m² | |
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| o | Unterer Bereich mit Walmdach: 14,5 m x 12 m = 174 m² | |
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| o | Wandfläche „bei Treppen“: 1,5 m x 6 m => 9 m² | |
| • | Anforderung an die Dämmung der oberen Geschossdecke | ||
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| o | gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) / gesetzlich: | |
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| • | 24 W/(m²•K) |
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| o | gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / förderfähig | |
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| • | 0,14 W/(m²•K) |
| • | Erforderlich Dämmstärken der aufliegenden Dämmung mit Kanthölzern und Gefachdämmung | ||
| GEG/gesetzlich | BEG/förderfähig |
| Unterer Bereich (Walmdach) | U-Wert: 0,22 W/(m²•K) Klimamembran Kanthölzer 8/18 Mineralwolle 18 cm, WLG 035 OSB 22 mm für Begehbarkeit | U-Wert: 0,13 W/(m²•K) Klimamembran 2 Lagen Kanthölzer 8/16 (kreuzweise) Mineralwolle 2x16 cm, WLG 035 OSB 22 mm für Begehbarkeit |
| Oberer Bereich (Satteldach) | U-Wert: 0,22 W/(m²•K) Klimamembran Kanthölzer 8/18 Mineralwolle 18 cm, WLG 035 OSB 22 mm für Begehbarkeit | U-Wert: 0,13 W/(m²•K) Klimamembran 2 Lagen Kanthölzer 8/16 (kreuzweise) Mineralwolle 2x16 cm, WLG 035 OSB 22 mm für Begehbarkeit |
• Variante: Entfernung des Bretterbodens inkl. Gefachinhalt (Sand)
| GEG/gesetzlich | BEG/förderfähig |
| Unterer Bereich (Walmdach) | wirtschaftlich nicht interessant | U-Wert: 0,14 W/(m²•K) Klimamembran Ausdämmen Gefach 20 cm, WLG035 Kanthölzer 8/14 Mineralwolle 14 cm, WLG 035 OSB 22 mm für Begehbarkeit |
| Oberer Bereich (Satteldach) | wirtschaftlich nicht interessant | U-Wert: 0,14 W/(m²•K) Klimamembran Ausdämmen Gefach 16 cm, WLG035 Kanthölzer 8/18 Mineralwolle 18 cm, WLG 035 OSB 22 mm für Begehbarkeit |
• | Kostenbetrachtung mit Zuschüssen (Abschätzung) |
| • | Für die Wand zwischen unterem und oberen Bereich wird empfohlen aufgrund der erforderliche Aufbaustärke von einer Förderung abzusehen. |
| • | Fazit: Die wirtschaftlichste Alternative ist es die obere Geschossdecke nach gesetzlichem Standard zu dämmen, ohne eine Förderung hierfür in Anspruch zu nehmen. |
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von den Kostenschätzungen und entscheidet sich für die Variante: U-Wert: 0,14 W/(m²•K). BEG förderfähig mit 15%.
Abstimmung: | Ja: 7 | Nein: 0 |
Beschluss:
Die Verwaltung beauftragt Herrn Renz einen Zuschussantrag und Angebote einzuholen.
Abstimmung: | Ja: 7 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 4.
Neuerlass der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Gemeinde Osterberg (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
Die überörtliche Rechnungsprüfung, durch den BKPV (Bayrischer Kommunaler Prüfungsverband) beanstandete bei der Prüfung der Jahresrechnungen von 2016 -2020 die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Osterberg vom 17.11.1988 i.d. F. der Änderungssatzung vom 10.10.1996 (Bericht vom 20.03.2023, 4.5 Satzungsrecht, TZ 8). Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt der BKPV, die Erschließungsbeitragssatzung, wie nachfolgend aufgeführt, in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages neu zu erlassen.
Die Gemeinde Osterberg erhebt Erschließungsbeiträge auf der Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung vom 17.11.1988 i.d.F. der Änderungssatzung vom 10.10.1996 (EBS). Die Satzung beruht (ausschließlich) auf der Ermächtigung des Art. 23 GO i.V. mit § 132 BauGB.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 8 KAG i.V. mit der jeweils zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Gesetz zur Änderung des KAG vom 08.03.2016, GVBI S. 36).
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt aufgrund der Beanstandungen des BKPV (Bayrischer Kommunaler Prüfungsverband) die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung – EBS – als Satzung.
| Abstimmung: | Ja: 7 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 5.
Bekanntgaben
2. Zum 01.09.2025 fängt eine neue Auszubildende im Kindergarten zur Erzieherin an.
Tagesordnungspunkt 6.
Anfragen
2. Bgm Christian Magel fragt sich warum bezüglich der Müllabfuhrproblematik kein TOP auf der heutigen Sitzung zu finden sei. Da dies vorab schon besprochen wurde. Herr Werner merkt an, dass man sich hierüber in der außerordentlichen Sitzung vom LRA ausgetauscht hatte und dass vor dem 01.01.2026 keine Änderung an der Rückübertragung stattfinden kann, er wird aber einen Antrag an den Kreistag senden, dass die Gemeinde Osterberg für eine Überprüfung der Kosten und evtl. Rück- Rückübertragung. Gerne kann dies auch mit anderen Gemeinden passieren, z. B. Nachbargemeinde oder ILE Gemeinden. Die Überprüfung wird in den nächsten 2 Jahren dann vollzogen und kann zum 01.01.2028 dann wieder angepasst werden.
GR Berrens möchte sich für die Reparatur des Radwegs bedanken und anmerken, dass noch ein kleines Stück von 40 cm noch zu machen wäre. Herr Werner erklärt, dass er dem Bauhof mit der Nachbesserung beauftragt.