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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 23.09.2025

Tagesordnungspunkt 1:

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2025

Beschluss:

GR Hruschka stellt Antrag zur GO auf Vertagung.

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2:

Erlass einer Stellplatzsatzung

Mit Wirkung vom 01.01.2025 trat das Erste Modernisierungsgesetz mit Ausnahme der § 11 Änderung der Garagen- und Stellplatzverordnung und § 13weitere Änderungen der Bayrischen Bauordnung, welche am 01.10.2025 in Kraft treten. Durch die zuvor genannten Ausnahmen hat der Bayrische Landtag unter anderem den Gemeinden die benötigte Zeit für die Anpassung des jeweiligen Ortsrechtes eingeräumt bzw. geschaffen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Osterberg bis dato noch nicht über eine Stellplatzsatzung verfügt, rät die Verwaltung zum Erlass dieser, nach neuer Rechtslage (01.10.2025).

Herr Nothelfer erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Fragen des Gemeinderats

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Osterberg hat bisher keine Stellplatzsatzung

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Bayerische Bauordnung wurde durch das 1. und zweite Modernisierungsgesetz extrem geändert

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Stellplatzsatzung => das Recht, Stellplätze zu fordern wurde komplett auf die Kommune abgelegt über §47 neu, ab 1.10. geltend

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Bedeutet: wenn Kommune Satzung erlassen hat, kann Kommune fordern, ansonsten ist über die Bayerische Bauordnung keine Möglichkeit mehr, da rausgenommen => einzige Möglichkeit bei Bebauungsgebiet

GR. Hruschka fragt nach, ob dies auch gültig für Bestand sei oder nur bei Umbaumaßnahmen oder Änderung. Herr Nothelfer erklärt, dass der Stellplatz vor der Garage oft mit einem „Garagenstellplatz“ verwechselt werde. Dies sei aber kein Stellplatz im Sinne des Rechts.

Zudem gelte es nicht rückwirkend, es gilt immer Bestandsschutz.

§ 1

GRin. Zanker hat Anmerkung zu Ausnahme im §1 Anwendungsbereich Absatz 1: „Ausgenommen sind, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen, …“. Sie würde diese Ausnahmen rausnehmen, da man genau für Bestand und Nutzungsänderung eine Regelung brauche.

Änderung: Absatz 1 Satz 2 weglassen! Wegen Widersprüchlichkeit in der Mustersatzung (veraltet).

Auch die Fahrradstellplätze werden diskutiert.

§ 2

GR. v. Sethe schlägt vor, §2 Absatz 2 so zu belassen und den Zusatz ab 4 Wohneinheiten hinzuzufügen.

Änderung §2 Absatz 2: Die Anzahl der nach der Satzung herzustellenden Fahrradstellplätzen sind folgendermaßen zu berechnen:

Wohngebäude ab 4 Wohneinheiten = 1 Fahrradstellplatz/Wohneinheit

d.h. ab 4 = = je Wohneinheit 1 Stellplatz Forderung = insg. 4

§ 3

Absatz 1: bleibt bei 2 Stellplätzen

§ 5

Absatz 1: Garagenstellplätze => §4ff., damit Gültigkeit für normalen Stellplatz sowie Garagenstellplatz.

Absatz 2: Änderung: an- und abfahrbar sein => „ab“ fehlt

Absatz 5: wasserdurchlässig; Diskussion ob sinnvoll => ja, sinnvoll

Absatz 6: Änderung: Die Fläche von Fahrradabstellplätzen muss mind. 1,00m x 2,00m betragen. => Zweiten Satzteil streichen!

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg erlässt die diesem Beschluss beigefügte Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung) als Satzung.

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift zur heutigen Sitzung als Anlage beigefügt.

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Strombündelausschreibung

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2026 bis 2029; Entscheidung zur Ausschreibung und Stromlieferung für Osterberg

Laut Herrn Nothelfer teilt der bayrische Gemeindetag mit, dass der Zuschlag für die Stromausschreibung, im europaweiten Vergabeverfahren an die enPortal GmbH mit Sitz in Pronsdorf ging.

Für eine Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages sowie die Erteilung der notwendigen Vollmacht (siehe Unterlagen im RIS) mit der enPortal GmbH erforderlich.

Das Liegenschaftsamt teilte mit, dass die Gemeinde Osterberg einen Stromverbrauch von

209.212kwh hat.

Der Gemeinderat diskutiert, welche Art von Strom gekauft werden soll.

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der enPortal GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPortal connect abzuschließen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für die elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
  3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPortal GmbH und die Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:

Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten

unterschiedlich) beschafft werden

100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden

100% Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
  2. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft unterbreitet.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, der enPortal GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Anmerkung zu Begründung (lt. Anlage Punkt 1)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzal der Abnahmestellen zu ermitteln und entsprechend zu ergänzen.

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4:

Bekanntgaben

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

Tagesordnungspunkt 5:

Anfragen

GR Hruschka :

  1. Wird bei der Sanierung der Babenhauser Str. noch nachgearbeitet? Das sieht noch nicht fertig aus, außerdem gibt es noch Stellen im Ortsgebiet, Einfahrt Kläranlage und an der Kreuzung Pumphaus die Fehler aufweisen. 2. Bgm Magel fragt bei der ausführenden Firma nach, die das Bankett gemacht hat.
  2. Wie geht es weiter mit dem Wertstoffhof, wird gelber Sack weiterhin geholt, steht die blaue Tonne weiterhin kostenlos zur Verfügung. Herr Magel erklärt, dass dies bei der nächsten Sitzung als TOP behandelt wird.

GR von Sethe:

  1. hat die Info vom Mitarbeiter des Wertstoffhofes, dass das Grobholz abgeholt werden solle. 2. Bgm Magel erklärt, dass die Problematik bekannt sei und bereits zwei Unternehmer gefragt wurden.
  2. Abgang vom Abenteuerspielplatz ist ausgespült und sollte hergerichtet werden.
  3. Straße nach Dattenhausen: Bei den Wiesenzugängen sollte noch etwas abgegraben werden wegen Wasserlauf.