Im Zuge der grassierenden Vogelgrippe ist in Absprache mit dem Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm folgende Vorgehensweise angezeigt:
| 1. | Fund von verendeten Kleinvögeln (Einzelfälle) durch Privatpersonen: Die Kadaver können mit dem Hausmüll entsorgt werden, die Kadaver sollten nur mit Infektionsschutzhandschuhen berührt werden. Eine Alarmierung der Feuerwehren oder die Verständigung des Veterinäramtes ist nicht notwendig. |
| 2. | Fund von verendeten Großvögeln (Einzelfund, Wildvögel!): Wurde hierzu eine Feuerwehr alarmiert, ist das Veterinäramt zu konsultieren. Stichprobenartig werden Kadaver untersucht, das Veterinäramt berät bei der Entsorgung. |
| 3. | Fund von einer größeren Anzahl verendeter Großvögel (Wildvögel!): Hier entscheidet das Veterinäramt über das weitere Vorgehen, die Feuerwehr wird unter Umständen unterstützend tätig. |
Grundsätzlich ist zu klären, ob die Kommunen bereits Zuständigkeiten definiert haben (Bauhöfe, Tiefkühltruhen etc.), bei der Bergung von Kadavern sind Infektionsschutzhandschuhe und Mundschutz zu tragen.
Das Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm ist unter Telefonnummer 0731/70 40 70 100 auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar (Dr. Manfred Enderle oder Vertretung im Amt).