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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorgehensweise im Zuge der Vogelgrippe

Im Zuge der grassierenden Vogelgrippe ist in Absprache mit dem Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm folgende Vorgehensweise angezeigt:

1.

Fund von verendeten Kleinvögeln (Einzelfälle) durch Privatpersonen: Die Kadaver können mit dem Hausmüll entsorgt werden, die Kadaver sollten nur mit Infektionsschutzhandschuhen berührt werden. Eine Alarmierung der Feuerwehren oder die Verständigung des Veterinäramtes ist nicht notwendig.

2.

Fund von verendeten Großvögeln (Einzelfund, Wildvögel!): Wurde hierzu eine Feuerwehr alarmiert, ist das Veterinäramt zu konsultieren. Stichprobenartig werden Kadaver untersucht, das Veterinäramt berät bei der Entsorgung.

3.

Fund von einer größeren Anzahl verendeter Großvögel (Wildvögel!): Hier entscheidet das Veterinäramt über das weitere Vorgehen, die Feuerwehr wird unter Umständen unterstützend tätig.

Grundsätzlich ist zu klären, ob die Kommunen bereits Zuständigkeiten definiert haben (Bauhöfe, Tiefkühltruhen etc.), bei der Bergung von Kadavern sind Infektionsschutzhandschuhe und Mundschutz zu tragen.

Das Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm ist unter Telefonnummer 0731/70 40 70 100 auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar (Dr. Manfred Enderle oder Vertretung im Amt).