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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2023

Gegen die o. g. Sitzungsniederschrift erheben sich keine Einwendungen; sie gilt somit als genehmigt.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte mit Schafstall, Kleinteilelager und Technikraum, Fl.N. 723, Gemarkung Osterberg (Hötzgen)

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Privilegierung liegt vor, soweit das Bauvorhaben einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der vorliegenden Bauvoranfrage und stellt hierzu das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, soweit keine sonstigen öffentlichen-rechtlichen Belange beeinträchtigt werden (z.B. Wasserrecht und Bodenschutz, Waldabstand, Immissionsschutz, Brandschutz, usw.)

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilien Wohnhaus, FlNr. 47, Gemarkung Osterberg Weiler

Nach Auffassung der Verwaltung ist das Vorhaben dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht

nicht eindeutig einem bestimmten Gebietscharakter der BauNVO. Das Vorhaben fügt sich jedoch in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt gesichert sein muss, sowie Erschließung mit Wasser/Kanal auf Kosten des Grundstückseigentümers

hergestellt werden muss.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der vorliegenden Bauvoranfrage und stellt das gemeindliche Einvernehmen hierzu in Aussicht.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Sachstandsbericht zum Sturmschaden im Gemeindewald und Holzverkauf in Folge dieses Schadens

Der Gemeinderat hat um einen Sachstandsbericht der WBV zum Sturmschaden und weiterem Vorgehen gebeten.

Bericht Gemeinderat Osterberg der WBV Augsburg, Frau Keis:

  • Aufarbeitung sehr zügig und gewissenhaft durchgeführt
  • Aktiver Käferbefall nach Windwurf und während der Aufarbeitungsphase
  • Polter direkt an Grenze zu Staat mit jungen, ausflugfähigen Borkenkäfern
  • Entnahme aller sichtbar geschädigten Bäume
  • Herbst/Winter geplante Entnahme der Käferlöcher und Aufarbeitung der Hänger
  • Abfuhr anfänglich sehr gut; momentan etwas ins Stocken geraten, Qualitätsverlust am Lagerplatz eher gering
  • 2m Ware ist im Wald; Risiko von Befall gegeben, allerdings keine Lagerplätze außerhalb vorhanden

Zusammenfassung:

  • Ca. 7.000 Einheiten Schadholz inklusive Käferanfall (eher geringer Anteil)
  • Ca. 1.300 rm Brennholz Fichte (Laubholzanteil von ca. 170 rm)
  • B/C Anteil liegt bei Rückmeldungen bei 78-83 % (sehr gut!!!)
  • Sonderverkauf der starken Erdstammstücke
  • Auslagerung durch Frächter Merkle 5 €/fm (reibungslos und sehr zeitnahe!)
  • Förderung für Kurzholz und Langholz von 12 €/fm beantragt
  • Lagerplätze wiederherstellen sehr zeitaufwendig und mühsam

Holzerlöse:

  • Brennholz: 27-30 €/rm
  • Hackmaterial: 7 €/srm
  • Papierholz: 27,50 – 32,50 €/rm
  • Langholz: 81,50 €/fm (56,50€/fm)
  • Kurzholz Stark: 87 €/fm (62 €/fm)
  • Kurzholz normal: 78,50 €/fm (53,50€/fm)

Hiebsatz liegt bei 3.465 fm/Jahr => bisher 4.568,76 fm Kalamität zzgl. 915 fm Normaleinschlag (+ Käferholzaufarbeitung Herbst 2023)

Frau Keis erläutert ihren Bericht und antwortet auf die gestellten Fragen der Gemeinderäte.

  • Das Sturmholz wurde bodenschonend (mit Bändern auf den Wegen für Rückezug) zu einem Festpreis von 18,00 € + 20 % Zuschlag aus dem abtransportiert.
  • Durch das Auslagern konnten wir die Qualität des Holzes (Austrocknung) und uns damit einen guten Preis sichern.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 12,00 € die Kosten auf 5,00 €
  • Die Abfuhr dauert noch an, da die Sägewerke voll sind. Abfuhr erfolgt aber kontinuierlich sobald möglich.
  • Die Liste für Brennholz für Bürger muss von der WBV noch erstellt werden.
  • Durch den Sturm hat die Gemeinde einen doppelten Jahreseinschlag. Allerdings wurden durch die WBV Vorverträge geschlossen und somit konstante und gute Preise gesichert werden.
  • Das Holz ist bereits verkauft, wird aber erst durch die Sägewerk-Rücklauflisten abgerechnet.
  • Vorschau für nächstes Jahr. Das Waldbild wird sich verändern, dieses Jahr konnte das Holz gut vermarktet werden. Dieses Geld kommt voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht, allerdings muss Geld rein kommen für Aufforstung, Kulturen und Pflegemaßnahmen, daher muss weiter eingeschlagen werden. Papierholzbestände wurden bereits ausgezeichnet, diese müssen gepflegt werden, es wächst nichts an die Bäume hin wenn diese keinen Platz haben, dadurch muss man regulär einschlagen.

Tagesordnungspunkt 5.

Abfallbeseitigung der Gemeinde Osterberg

5.1

Kalkulation der Müllgebühren für den Erhebungszeitraum 2024 bis 2025

Die aktuelle Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2024 bis 2025 ergibt eine Gebühr je Liter in Höhe von 1,98 € (bisherige Gebühr je Liter 2,63 €). Ursächlich hierfür ist der Überschuss der Vorjahre in Höhe von 16.252,67 €. In der letzten Nachkalkulation ergab sich demgegenüber ein Fehlbetrag in Höhe von -8.653,93 €.

Auf die beigefügte Gebührenkalkulation Müll für den Erhebungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2025 wird verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der vorliegenden Kalkulation der Müllgebühren für den Erhebungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 und beschließt, die Müllgebühren wie folgt festzusetzen:

60 l-Tonne

118,44 €

80 l-Tonne

157,92 €

120 l-Tonne

236,88 €

240 l-Tonne

473,76 €

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

5.2

6. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung der Gemeinde Osterberg

Auf die 6. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung der Gemeinde Osterberg wird verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg erlässt die diesem Beschluss beigefügte 6. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung der Gemeinde Osterberg.

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift zur heutigen Sitzung beigefügt.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 6.

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2024

Auf die in der Anlage beigefügten Realsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm im Haushaltsjahr 2023 sowie die Landesdurchschnittshebesätze der kreisangehörigen Gemeinden in Bayern für das Jahr 2021 wird verwiesen.

Realsteuerhebesätze der Gemeinde Osterberg für das Haushaltsjahr 2023:

Grundsteuer A:

400 v.H.

Grundsteuer B:

395 v.H.

Gewerbesteuer:

330 v.H.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Hebesätze wie gehabt zu belassen:

Grundsteuer A

400 v.H.

Grundsteuer B

395 v.H.

Gewerbesteuer

330 v.H.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 7.

Bebauungsplan für das Gewerbegebiet "Innovationspark Altenstadt" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung des Marktes Altenstadt; Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Mit E-Mail vom 25.09.2023 hat das Büro für Stadtplanung Zint & Häußler zu dem o. g. Bebauungsplanverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung des Marktes Altenstadt um Stellungnahme bis 03.11.2023 gebeten.

Die Unterlagen dazu sind im RIS hinterlegt.

Es werden keine Belange der Gemeinde Osterberg berührt.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Erstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Innovationspark Altenstadt“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Altenstadt hat dazu keine Anregungen oder Einwendungen.

Da keine Belange der Gemeinde Osterberg berührt werden, wird an der Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 8.

Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm e. V.; Erhöhung des Mitgliedsbeitrags

Wegen der steigenden Ausgaben aufgrund von Inflation und Tariferhöhungen sowie Beteiligung der LAG an Projekten wie der Unterstützung von bürgerschaftlichen Engagement rechnet die Regionalentwicklung im Landkreis Neu-Ulm e. V. mit einer Finanzierungslücke.

Um diese decken zu können, schlägt der 1. Vorsitzende Thorsten Freudenberger mit Schreiben vom 28.04.2023 vor, die jährliche Pro-Kopf-Umlage ab dem kommenden Jahr von bisher 15 ct auf 20 ct zu erhöhen. Es ist vorgesehen, dass auch der Beitrag des Landkreises im vergleichbaren Umfang wie bei den Kommunen angehoben wird. Die Grundpauschale von 500 € soll unangetastet bleiben.

Gemäß der Beitragsordnung des Vereins ist hierzu zur Vorlage bei der LEADER-Förderstelle ein entsprechender Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg ist Mitglied im Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V. und stimmt der Erhöhung der jährlich erforderlichen Mittel (LEADER-Umlage) ab dem Jahr 2024 von derzeit 15 ct auf 20 ct/pro Einwohnerin/Einwohner zu.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 9.

ILE Iller-Roth-Biber; Benennung einer zweiten Person aus dem Ratsgremium für die Teilnahme an dem Zwischenevaluierungsseminar am 02.11.2023

Mit E-Mail vom 22.09.2023 hat der Regionalmanager der ILE Iller-Roh-Biber Andreas Probst darum gebeten, ihm aus dem Ratsgremium zusätzlich zu ihm und GR Wolfgang Berrens eine weitere Person zu benennen, die für das ILE-Zwischenevaluierungsseminar am 02.11. infrage käme. Es wäre wünschenswert, wenn aus jeder Gemeinde neben dem Bürgermeister ein, zwei weitere Personen teilnehmen würden.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestimmt neben 1. BGM Martin Werner und GR Wolfgang Berrens keinen weiteren Teilnehmer für das ILE-Zwischenevaluierungsseminar am 02.11.2023.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 10.

Bestimmung von 2. Stellvertretern für die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung aus der Gemeinde Osterberg

In der VG-Sitzung am 20.09.2023 hat MGR/VGR Robert Heller angemerkt, dass die Termine zu den VG-Sitzungen meistens sehr kurzfristig festgelegt werden, da oftmals Dinge aufschlagen, die nicht lange geschoben werden können. Da dies dazu führt, dass einzelne Mitglieder und deren Stellvertreter dann verhindert sind, stellte er den Antrag, dass zukünftig pro Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung zwei Vertreter benannt werden sollen anstatt nur einem. So ist gewährleistet, dass für den Fall der Fälle der erste Stellvertreter durch einen zweiten Stellvertreter ersetzt werden kann.

Aus dem Osterbeger Gemeinderat sind bislang folgende Personen Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung bzw. Stellvertreter:

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt wird durch Mitglieder des Gemeinderates Osterberg ab sofort wie folgt besetzt (Mitglieder, 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter):

Die 2. Stellvertreter werden nur tätig, wenn das jeweilige Gremiumsmitglied und dessen 1. Stellvertreter verhindert sind.

Der 2. Stellvertreter wird im Bedarfsfall vom 1. Stellvertreter davon benachrichtigt, dass er diesen vertreten muss.

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 11.

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Werner gibt bekannt:

  • Am 14.01.2024 findet die Landratswahl statt, am 28.01.2024 wäre der Termin für die Stichwahl.
  • Das Jagdessen der Jagdgenossenschaft findet am Donnerstag den 16.11. um 19:00 Uhr statt (nur mit Anmeldung möglich, Anmeldung bis 12.11.)
  • Der TVO hat die Getränke für die Wahlhelfer *innen gestiftet, dafür spricht er seinen Dank aus.
  • Der Vorschlag über die Gemeinderatsitzungen für 2024 werden an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt.
  • Die Gemeinderatsitzung am 07.11. entfällt, dafür würde er eine Klausurtagung an diesem Tag ansetzen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

Tagesordnungspunkt 12.

Anfragen

GR von Sethe wurde vom Gartenbauverein angesprochen um nachzufragen, ob es ein Treffen geben könnte bzgl. Terminabsprache fürs kommende Jahr.

Bürgermeister Werner erklärt, dass dies von 18:00 Uhr am heutigen Tage stattgefunden hat. Die Termine stehen bis April, diese werden nach Fertigstellung des Protokolls im Mitteilungsblatt veröffentlicht.